Hallo,
wir haben den Mandanten außergerichtlich vertreten, zuvor auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hingewiesen. Mandant wollte jedoch selbst bezahlen. Wir haben ihm eine Rechnung geschickt. Dies ist mittlerweile zwei Jahre her. Ihr Mandant zahlt nicht. Ist es möglich jetzt noch einen Berechtigungsschein zu erhalten?
Beratungshilfeanspruch verjährt?
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Nö. Es wurde ein normales Mandatsverhältnis begründet. Beratungshilfe scheidet dann aus.