Beratungshilfeanspruch verjährt?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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rip3000
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#1

23.04.2009, 14:32

Hallo,
wir haben den Mandanten außergerichtlich vertreten, zuvor auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hingewiesen. Mandant wollte jedoch selbst bezahlen. Wir haben ihm eine Rechnung geschickt. Dies ist mittlerweile zwei Jahre her. Ihr Mandant zahlt nicht. Ist es möglich jetzt noch einen Berechtigungsschein zu erhalten?
Davy Jones’ Locker
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#2

23.04.2009, 14:34

Nö. Es wurde ein normales Mandatsverhältnis begründet. Beratungshilfe scheidet dann aus.
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gabrielle
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#3

23.04.2009, 14:35

denke schon, der Honoraransprüch verjährt ja erst nach vier Jahren. Allerdings braucht ihr doch noch die vom Mandanten unterschriebene Erklärung, sprich den Beratungshilfeantrag.
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