Hallöchen,
bin gerade bei meinen Abrechnungen. Habe hier ein Verfahren, dass für 4 Monate wg. 205 StPO eingestellt worden ist.
Kann ich nun eine doppelte Grundgebühr oder Verfahrensgebühr abrechnen? Hatte die Akte schon abgelegt, musste mich ja wieder neu einarbeiten.
Oder gilt das erst nach einem bestimmten Zeitablauf?
Wer weiß was?
Danke für Deine Antwort,
LG, Andrea.
Erneute Verfahrensgebühr nach § 205 StPO?
- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Na, das war aber optimistisch
Es gibt die GG und VG nicht nochmal, das wäre erst der Fall, wenn seit der ersten Erledigung zwei Kalenderjahre vergangen sind. Schau mal - § 15 Abs. 5 RVG.
Es gibt die GG und VG nicht nochmal, das wäre erst der Fall, wenn seit der ersten Erledigung zwei Kalenderjahre vergangen sind. Schau mal - § 15 Abs. 5 RVG.