Mwst auf Parteiauslagen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Schneeeule
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#1

22.04.2009, 17:43

Gegenseite macht im Kaa Gebühren und Auslagen wie folgt geltend

1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
Fahrtkosten
Postpauschale
Fahrtkosten Partei
Zeitpauschale Partei
MwSt
Gesamt

Müssen die Parteiauslagen nicht nach erst der Mwst aufgeführt werden?
Xuka
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#2

22.04.2009, 17:45

Sehe ich auch so, der Anwalt darf ja nur seine Nebenleistungen mitversteuern.
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lady_lydili
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#3

22.04.2009, 21:50

:zustimm. auf parteiauslagen gibt es keine mehrwertsteuer.
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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rena
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#4

26.11.2019, 10:30

Huhu, ich habe hier auch so einen Fall. Wo ist denn das geregelt, also worauf kann ich verweisen wegen der Mehrwertsteuer?
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Anahid
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#5

26.11.2019, 10:35

Parteiauslagen hat nichts mit dem Anwalt selbst zu tun. Das sind Kosten, die der Partei selbst entstehen (JVEG; nicht RVG). Darauf gibt es nunmal keine Mehrwertsteuer.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#6

26.11.2019, 10:43

:thx Dann nehme ich das einfach so mit rein bei meiner Monierung :thx
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