Vertretung im STeuerstrafverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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suekreta
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#1

22.04.2009, 14:45

Hallo ihr Lieben,
brauche schon wieder eure Hilfe... :oops:
und zwar haben wir einen Mdt. im Steuerstrafverfahren vertreten. Welche gebühren kann ich dafür in ansatz bringen.... die sachen habe ich alle nach std. hon. abgerechnet und jetzt soll ich sie nach rvg aufschlüsseln und ich hab von den ganzen gebühren leider nich so den plan... :(
dem mdt. wurde vorgeworfen 509.830,78 € an umst. verkürz zu haben....
:titanic
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j3NN
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#2

22.04.2009, 14:50

Meines Erachtens entstehen die Gebühren wie in "normalen" Strafsachen, also nach Nr. 4100 VV RVG ff.
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
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Adora Belle
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#3

22.04.2009, 15:03

Genau. Und wenn Du nach "Steuerstrafverfahren" gesucht hättest, dann hättest Du

in diesem
http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=504210
diesem
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=9242&view=previous
diesem
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=1962&view=previous
oder diesem
http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=88926

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