Hallo ihr Lieben,
brauche schon wieder eure Hilfe...
und zwar haben wir einen Mdt. im Steuerstrafverfahren vertreten. Welche gebühren kann ich dafür in ansatz bringen.... die sachen habe ich alle nach std. hon. abgerechnet und jetzt soll ich sie nach rvg aufschlüsseln und ich hab von den ganzen gebühren leider nich so den plan...
dem mdt. wurde vorgeworfen 509.830,78 € an umst. verkürz zu haben....
Vertretung im STeuerstrafverfahren
- j3NN
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 647
- Registriert: 03.04.2006, 20:29
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: AnNoText
- Wohnort: Krefeld
Meines Erachtens entstehen die Gebühren wie in "normalen" Strafsachen, also nach Nr. 4100 VV RVG ff.
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.
Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14432
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Genau. Und wenn Du nach "Steuerstrafverfahren" gesucht hättest, dann hättest Du
in diesem
http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=504210
diesem
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=9242&view=previous
diesem
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=1962&view=previous
oder diesem
http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=88926
Thread die Antwort auf Deine Frage gefunden.
in diesem
http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=504210
diesem
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=9242&view=previous
diesem
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=1962&view=previous
oder diesem
http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=88926
Thread die Antwort auf Deine Frage gefunden.