Abrechnung (Räumung Urteil +, sodann Beschlussverf)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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j3NN
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#1

22.04.2009, 14:16

Hallo liebe Forenos,

habe ein kleines Problem.

Folgender Sachverhalt:

Wir haben für unsere Mandanten (Eheleute) eine Räumungsklage gegen Mieterin (Tochter der Mandanten) gemacht. Urteil war für uns positiv. Wohnung sollte also zum ... geräumt werden. Sodann hat Gegnerin Antrag gestellt, dass der Termin verlängert wird, weil ...

Gericht entschied im Beschlusswege, dass der Antrag abgewiesen wird und die KLägerin die Kosten trägt.

Nun ist meine Frage: Bekommen wir hierfür erneut eine Verfahrensgebühr? Wenn ja, nach welchem Gegenstandswert? Wieder 12-fache Miete?

Vielen lieben Dank im Voraus!!!!
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
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kora
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#2

22.04.2009, 14:25

Mit den Kosten, die zu tragen sind, sind wahrscheinlich nur die GK gemeint, die durch die Entscheidung durch Beschluss angefallen sind.

Ansonsten gibt es m.E. keine weiteren Gebühren, die für den RA anfallen würden.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen.
RENO Kora :senf
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#3

22.04.2009, 14:29

schau mal bei Nr. 3334 VV RVG, ich denke, da steht die Gebühr, die du willst. Zum Streitwert ist der Wert der Räumung, also 12 x Nettokaltmiete.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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j3NN
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#4

22.04.2009, 14:31

Genau das ist die Gebühr! Danke! Also bekomme ich in dem Fall keine, weil das miteinander verbunden ist (selbes AZ des AG)
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