Hallo,
ich habe hier jetzt eine Akte aus dem Jahre 1999, d. h. die Klage stammt aus dem Jahr 1999. Es haben dann zahlreiche Termine im Laufe der Jahre stattgefunden. Jetzt wurde die Klage zurückgewiesen.
Rechne ich nach BRAGO oder nach RVG ab? Oder teils teils?
Danke, Petra
Vorgang aus 1999
- PeeDee
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Das Verfashren ist die ganze Zeit gelaufen? Hats mal geruht?
An sonsten alles BRAGO
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- anne1982
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Ich sehe das auch so. Wenn es die ganze Zeit durchgängig gelaufen ist, dann BRAGO
[b][color=#000000]Es gibt nichts, worunter das Arbeitsklima so leidet, wie unter ständiger Arbeit[/color][/b]
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Ich meine, du musst die Tätigkeiten, die angefallen sind während die BRAGO galt mit BRAGO abrechnen. Aber wenn Tätigkeiten, die du abrechnest, statt gefunden haben nachdem BRAGO abgeschafft wurde, musst du diese über RVG abrechnen.
- PeeDee
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Dann alles BRAGO
MwSt musst Du dann wirklich gucken, wann welche Gebühr entstanden ist, aber ich schätze, wenn das Verfahren schon so lange is, dann sind VerfG und TG auch schon alle vor 2007 entstanden, dann ist alles 16 %
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welche BRAGO oder MwSt?
Dass BRAGO anzuwenden ist, müsste in den Übergangsvorschriften vom RVG stehen, hab aber leider keins da im Moment
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