Vorgang aus 1999

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Petra
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#1

18.04.2009, 15:00

Hallo,

ich habe hier jetzt eine Akte aus dem Jahre 1999, d. h. die Klage stammt aus dem Jahr 1999. Es haben dann zahlreiche Termine im Laufe der Jahre stattgefunden. Jetzt wurde die Klage zurückgewiesen.

Rechne ich nach BRAGO oder nach RVG ab? Oder teils teils?

Danke, Petra
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PeeDee
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#2

18.04.2009, 15:04

Das Verfashren ist die ganze Zeit gelaufen? Hats mal geruht?
An sonsten alles BRAGO
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anne1982
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#3

18.04.2009, 15:08

Ich sehe das auch so. Wenn es die ganze Zeit durchgängig gelaufen ist, dann BRAGO
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#4

18.04.2009, 15:51

Wie # 2.
~ Grüßle ~
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Dieni
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#5

18.04.2009, 18:01

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xixmanuxix
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#6

18.04.2009, 18:15

Ich meine, du musst die Tätigkeiten, die angefallen sind während die BRAGO galt mit BRAGO abrechnen. Aber wenn Tätigkeiten, die du abrechnest, statt gefunden haben nachdem BRAGO abgeschafft wurde, musst du diese über RVG abrechnen.
Petra
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#7

18.04.2009, 18:21

Das Verfahren ist die ganze Zeit gelaufen.

Worauf stützt Ihre Eure Meinung, dass ich nach BRAGO abrechnen muss?

Dann auch alles mit 16 % Mehrwertsteuer?
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PeeDee
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#8

18.04.2009, 18:31

Dann alles BRAGO
MwSt musst Du dann wirklich gucken, wann welche Gebühr entstanden ist, aber ich schätze, wenn das Verfahren schon so lange is, dann sind VerfG und TG auch schon alle vor 2007 entstanden, dann ist alles 16 %
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Petra
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#9

18.04.2009, 19:05

Danke, so hatte ich es mir eigentlich auch gedacht. Aber worauf kann ich die Entscheidung stützen?
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PeeDee
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#10

18.04.2009, 19:10

welche BRAGO oder MwSt?
Dass BRAGO anzuwenden ist, müsste in den Übergangsvorschriften vom RVG stehen, hab aber leider keins da im Moment
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