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Terminsgebühr b. Anerkenntnis- und Versäumnisurteil zugleich

Verfasst: 14.04.2009, 16:13
von LaRosa
[font=Comic Sans MS]Wir haben ein Ehepaar auf Räumung einer Immobilie verklagt.
Zum Termin ist der Ehemann nicht erschienen und war auch nicht ordnungsgemäß vertreten. Die Ehefrau erschien, hat aber anerkannt.
Es erging also ein Teilversäumnis- und ein Teilanerkenntnisurteil. Welche Gebühr ist jetzt für uns entstanden. Eine 0,5 eine 1,2 oder vielleicht sogar eine 1,7. Ich glaube eher eine 1,2 aber komme nicht weiter.. Wer kann mir bitte helfen???[/font]

Verfasst: 14.04.2009, 16:30
von 19tina88
ich würde nur die 1,2 berechnen.

Verfasst: 14.04.2009, 16:31
von Stoffel
:zustimm

Ich würde auch nur die 1,2 berechnen.

Verfasst: 14.04.2009, 16:33
von engerl86
Ich würde eine 1,2 Terminsgebühr ansetzen, da diese ja auch enstanden ist. ich nehme mal an, dass die Gegner als gesamtschuldner für die Kosten haften oder?

Verfasst: 14.04.2009, 16:33
von LaRosa
und weißt du auch zufällig wo das genau steht?

Verfasst: 14.04.2009, 16:33
von sunshine24
Ich würde auch die 1,2 TG nehmen.

Und 1,7 TG gibt es nicht :wink:

Verfasst: 14.04.2009, 16:34
von LaRosa
ja genau. die schuldner haften gesamtschuldnerisch.

Verfasst: 14.04.2009, 17:11
von LaRosa
danke euch allen... habt mir sehr weitergeholfen!!!