Hallöchen an alle...
wir hatten nur einen kurzen Auftritt in einer Arbeitsrechtssache. daher habe ich eine VG in Höhe von 58,50 € + 20€ Postpauschale abgerechnet. nun wird sich über die Rechnung beschwert, dass ich max. nur 20 % von 58,50 € abrechnen dürfe. stimmt das? und wenn ich stattdessen die tatsächlichen ausgaben abrechne? was gehört dazu? die Schreiben an Mdt. , Arbeitgeber, Versicherung und Gericht? oder muss ich da auch abstriche machen. Wir haben immer Standard 20 € Postpauschale genommen.
lg
Abrechnung Postpauschale
- Darkeyes
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Die Auslagenpauschale hätte in dem Fall nur 11,70 € betragen dürfen.
Warum?
Laut 7002 VV RVG: " 20 % der Gebühren - höchstens 20,00 €"
20% von 58,50 € sind 11,70 €.
Edit: entweder Suchfunktion nutzen oder ein Blick ins RVG.. das hilft
Warum?
Laut 7002 VV RVG: " 20 % der Gebühren - höchstens 20,00 €"
20% von 58,50 € sind 11,70 €.
Edit: entweder Suchfunktion nutzen oder ein Blick ins RVG.. das hilft
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