Abrechnung Postpauschale

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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JaegerK
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#1

14.04.2009, 14:18

Hallöchen an alle...

wir hatten nur einen kurzen Auftritt in einer Arbeitsrechtssache. daher habe ich eine VG in Höhe von 58,50 € + 20€ Postpauschale abgerechnet. nun wird sich über die Rechnung beschwert, dass ich max. nur 20 % von 58,50 € abrechnen dürfe. stimmt das? und wenn ich stattdessen die tatsächlichen ausgaben abrechne? was gehört dazu? die Schreiben an Mdt. , Arbeitgeber, Versicherung und Gericht? oder muss ich da auch abstriche machen. Wir haben immer Standard 20 € Postpauschale genommen.

lg
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Darkeyes
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#2

14.04.2009, 14:22

Die Auslagenpauschale hätte in dem Fall nur 11,70 € betragen dürfen.

Warum?

Laut 7002 VV RVG: " 20 % der Gebühren - höchstens 20,00 €"

20% von 58,50 € sind 11,70 €.

Edit: entweder Suchfunktion nutzen oder ein Blick ins RVG.. das hilft :wink: :wink:
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gkutes

#3

14.04.2009, 14:41

eieieieiei....

VV 7001 und 7002 sind mE sehr eindeutig und klar formuliert
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