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Re: Übernahme Mandat - Anrechnung Geschäftsgebühr EILT

Verfasst: 26.03.2020, 18:09
von Feldhamster
Bitte ein wenig deutlicher:
Warum haben 2 RAe jeweils einen Teil außergerichtlich abgerechnet? Aufgrund unterschiedlicher Gegenstandswerte?

Liegt für die außergerichtliche Tätigkeit und dem Klageverfahren derselbse Gegenstandswert zugrunde?

Re: Übernahme Mandat - Anrechnung Geschäftsgebühr EILT

Verfasst: 26.03.2020, 18:18
von Amy_23
Der Voranwalt hat eine 1,3 abger. und wir dann die Diff zu 2,0, SW außger. + Klageverf. gleich.

Re: Übernahme Mandat - Anrechnung Geschäftsgebühr EILT

Verfasst: 26.03.2020, 18:43
von Anahid
Für die Abrechnung mit dem Mandanten ist es egal, was der Voranwalt abgerechnet hat. Ihr müsst jetzt die 1,3 VG abrechnen und dann 0,35 GG anrechnen, da Ihr 0,7 erhalten habt. Wenn hier eine RSV im Spiel ist, wird die selbstverständlich die Anrechnung der vollen 0,75 GG vornehmen.

Re: Übernahme Mandat - Anrechnung Geschäftsgebühr EILT

Verfasst: 27.03.2020, 08:05
von Amy_23
Vielen Dank!