Bitte ein wenig deutlicher:
Warum haben 2 RAe jeweils einen Teil außergerichtlich abgerechnet? Aufgrund unterschiedlicher Gegenstandswerte?
Liegt für die außergerichtliche Tätigkeit und dem Klageverfahren derselbse Gegenstandswert zugrunde?
Übernahme Mandat - Anrechnung Geschäftsgebühr EILT
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Für die Abrechnung mit dem Mandanten ist es egal, was der Voranwalt abgerechnet hat. Ihr müsst jetzt die 1,3 VG abrechnen und dann 0,35 GG anrechnen, da Ihr 0,7 erhalten habt. Wenn hier eine RSV im Spiel ist, wird die selbstverständlich die Anrechnung der vollen 0,75 GG vornehmen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.