Übernahme Mandat - Anrechnung Geschäftsgebühr EILT

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Feldhamster
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#11

26.03.2020, 18:09

Bitte ein wenig deutlicher:
Warum haben 2 RAe jeweils einen Teil außergerichtlich abgerechnet? Aufgrund unterschiedlicher Gegenstandswerte?

Liegt für die außergerichtliche Tätigkeit und dem Klageverfahren derselbse Gegenstandswert zugrunde?
Amy_23
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#12

26.03.2020, 18:18

Der Voranwalt hat eine 1,3 abger. und wir dann die Diff zu 2,0, SW außger. + Klageverf. gleich.
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Anahid
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#13

26.03.2020, 18:43

Für die Abrechnung mit dem Mandanten ist es egal, was der Voranwalt abgerechnet hat. Ihr müsst jetzt die 1,3 VG abrechnen und dann 0,35 GG anrechnen, da Ihr 0,7 erhalten habt. Wenn hier eine RSV im Spiel ist, wird die selbstverständlich die Anrechnung der vollen 0,75 GG vornehmen.
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Amy_23
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#14

27.03.2020, 08:05

Vielen Dank!
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