Übernahme Mandat - Anrechnung Geschäftsgebühr EILT

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
worldi
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#1

09.04.2009, 12:20

Wir haben folgenden Fall.

Unser Mandat wurde vorher von einem RA vertreten, bei diesem hat er das Mandat niedergelegt.

von dem Voranwalt hat er eine Rechnung über 1,3 2300 bekommen und bezahlt

Wir sollen gar nicht mehr außergerichtlich tätig werden und gleich das Mahnverfahren einleiten.

Kann ich jetzt die volle 1,0 3305 verlangen oder muss ich die Geschäftsgebühr anrechnen?

Ich denke nicht oder? Stehe gerade auf dem Schlauch!
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sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
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#2

09.04.2009, 12:21

Nein, die musst du nicht anrechnen, da IHR ja nicht außergerichtlich tätig wart.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Ina84
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#3

09.04.2009, 12:21

Nein, die Geschäftsgebühr brauchst du nicht anrechnen, die ist euch ja nicht entstanden. Also volle 1,0 3305.
LG Ina :huepf
CheerSassi
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#4

09.04.2009, 12:45

:zustimm
Grüßle Sassi

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Christina83
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#5

09.04.2009, 12:55

Nur bei der Kostenfestsetzung musst du aufpassen mit der Anrechnung!
*Marilyn*

#6

09.04.2009, 13:03

Ich stimme Euch auch zu.

Nur, was muss man bei der Kfs beachten? *kopfkratz*
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Christina83
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#7

09.04.2009, 13:07

Na bei der Kostenfestsetzung musst du die entstandene Geschäftsgebühr schon in Abzug bringen, falls die Gegenseite die Kosten zu tragen hat.
*Marilyn*

#8

09.04.2009, 13:16

Achsooo, das meinst Du. Ja das ist klar.

(Ich bin schon im Wochenende... :roll: )
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#9

09.04.2009, 13:55

sind wir das nicht alle :banane
Grüßle Sassi

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Amy_23
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#10

26.03.2020, 17:32

Hi, kann mir jemand sagen wie das aussieht wenn Voranwalt einen Teil außerger. abgerechnet hat und wir einen Teil außerger. Wir reichen jetzt Klage ein. Wie mache ich das mit der Anrechnung?
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