Übernahme Mandat - Anrechnung Geschäftsgebühr EILT
Verfasst: 09.04.2009, 12:20
Wir haben folgenden Fall.
Unser Mandat wurde vorher von einem RA vertreten, bei diesem hat er das Mandat niedergelegt.
von dem Voranwalt hat er eine Rechnung über 1,3 2300 bekommen und bezahlt
Wir sollen gar nicht mehr außergerichtlich tätig werden und gleich das Mahnverfahren einleiten.
Kann ich jetzt die volle 1,0 3305 verlangen oder muss ich die Geschäftsgebühr anrechnen?
Ich denke nicht oder? Stehe gerade auf dem Schlauch!
Unser Mandat wurde vorher von einem RA vertreten, bei diesem hat er das Mandat niedergelegt.
von dem Voranwalt hat er eine Rechnung über 1,3 2300 bekommen und bezahlt
Wir sollen gar nicht mehr außergerichtlich tätig werden und gleich das Mahnverfahren einleiten.
Kann ich jetzt die volle 1,0 3305 verlangen oder muss ich die Geschäftsgebühr anrechnen?
Ich denke nicht oder? Stehe gerade auf dem Schlauch!