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MB - Zahlung - Streitiges Verfahren - KFA

Verfasst: 09.04.2009, 09:55
von ich
Wir haben für Mdt. einen MB beantragt über 1800 €. Nachdem wir vom Gericht die Mitteilung bekommen haben, dass gegen MB Widerspruch eingelegt wurde hat uns unsere Mdt. mitgeteilt, dass GE die Hauptforderung bezahlt hat. Unsere Kosten wollte GE nicht bezahlen also sind wir ins streitige Verfahren gewechselt und haben erklärt, dass die Hauptforderung erledigt ist und das Gericht über die Kosten entscheiden soll. Natürlich hat das Gericht die Kosten dem Gegner auferlegt.
Nun soll ich einen KFA machen - aber wie?

Die MB-Gebühren sind mir klar aber was ist GW für das streitige Verfahren (weil der Hauptanspruch ja wegfällt)?

Danke gleich schon mal für euere Hilfe!!!

Verfasst: 09.04.2009, 09:58
von Smilie
Ich würde hier nur noch den Betrag nehmen, der auf die Kosten entfällt. M.E. muss man hier vom Wert der Nebeforderung ausgehen, da ja die Hauptforderung weggefallen bzw. bezahlt und erledigt ist.

Verfasst: 09.04.2009, 10:31
von kora
Naja, aber die Kosten sind doch im MB-Verf. nach einem Streitwert in Höhe von 1800,00 € entstanden. Also ich würd, wenn ich mir wegen des Streitwertes nicht sicher bin, diesen vom Gericht einfach festsetzten lassen, dann bis du auf der sicheren Seite.

Grüße
Kora

Verfasst: 09.04.2009, 11:02
von CheerSassi
Ich stimme Smilie zu. Nur die Kosten um die es im streitigen Verfahren ging. Da er die Hauptsache ja schon bezahlt hat, nur noch die RA-Kosten

Verfasst: 16.04.2009, 13:18
von Kaltforelle
Hallo,
ich muss hier mal einhaken:
Gegner zahlt lediglich HF (ohne Zinsen ) aus Mahnbescheid und legt gleichzeitig WI ein.
Ich habe die weiteren GK einbezahlt, um auch die Zinsen und GK zu erhalten.

Wie muss mein Klageantrag lauten?

... wird verurteilt, Verzugszinsen aus X von - bis zu bezahlen

Oder:

... wird die Hauptsache für erledigt erklärt (aber wo packe ich da die Zinsen rein?)

Help !

Verfasst: 22.04.2009, 14:44
von ich
Smilie hat geschrieben:Ich würde hier nur noch den Betrag nehmen, der auf die Kosten entfällt. M.E. muss man hier vom Wert der Nebeforderung ausgehen, da ja die Hauptforderung weggefallen bzw. bezahlt und erledigt ist.

:arrow: Ist GW nun nur die RA-Gebühren oder zzgl. Gerichtskosten für MB-Antrag (RA-Geb. 182 € - GK 36,50 €)?

:arrow: Kann ich für die Kostenentscheidung, die bei Gericht ergangen ist, eine Terminsgebühr in Ansatz bringen?

Verfasst: 22.04.2009, 15:47
von suekreta
da die zinsen noch offen sind, würde ich die hauptsache nicht für erledigt erklären, weil du die ja mit im hauptantrag hast und somit sind die zinsen auch noch offen!
also wird verurteilt, die verzugszinsen aus x ab dem 00.00.2009 zu zahlen.
und dann packst du da noch rein, dass der gegner so und so viel gezahlt hat.

und dann machste den kfa halt nach dem hauptwert und nicht nach der nebenforderung