Kostenfestsetzung gegen den Mandanten
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Kann mir evtl jemand weiterhelfen. Wie mache ich einen KFA gegen den Mandanten? Muss ich da was beachten?
nö, es geht sich ja wahrscheinlich um die Anwaltskosten, oder? Habt ihr schon das Urteil?
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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ja Urteil haben wir schon und es geht genau um die Anwaltskosten
Nein, wie üblich ....
In dem Rechtsstreit .............. wird beantragt,
- die Kosten gem. § 11 RVG gegen den Auftraggeber festzusetzen. Dieser hat eine dem § 13 RVG entsprechende Berechnung erhalten.
- auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag mit 5 % Zinsen über dem Basissatz seit dem Eingang dieses Antrags verzinst wird (§ 104 ZPO).
- dem Unterzeichner eine vollstreckbare Ausfertigung des Festsetzungsbeschlusses zu erteilen.
- den Zeitpunkt der Zustellung zu bescheinigen.
Dann die Rechnung und die Angabe wegen Vorsteuerabzugsberechtigung.
In dem Rechtsstreit .............. wird beantragt,
- die Kosten gem. § 11 RVG gegen den Auftraggeber festzusetzen. Dieser hat eine dem § 13 RVG entsprechende Berechnung erhalten.
- auszusprechen, dass der festgesetzte Betrag mit 5 % Zinsen über dem Basissatz seit dem Eingang dieses Antrags verzinst wird (§ 104 ZPO).
- dem Unterzeichner eine vollstreckbare Ausfertigung des Festsetzungsbeschlusses zu erteilen.
- den Zeitpunkt der Zustellung zu bescheinigen.
Dann die Rechnung und die Angabe wegen Vorsteuerabzugsberechtigung.
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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Danke für die schnelle Antwort ![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Nun kann die Arbeit morgen dann gemacht werden.
Liebe Grüße
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Wobei man allerdings jetzt nur davon ausgehen, dass es um Satzrahmengebühren gehen, die sich nach einem Gegenstandswert richten.
Bei Rahmengebühren klingeln mir die Ohren. Worum ging es denn genau? Rahmengebühren und Urteil - wie geht das zusammen?
- Limette
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ich hätte da gleich eine passende Frage zu dem Thema:
man lässt die Anwaltskosten nach §11 RVG festsetzen, wenn eigener Mdt nach zahlreichen Erinnerungen nicht gezahlt hat, richtig?
ich habe das noch nie so richtig gemacht, deshalb frage ich, wenn der Mdt die letzte Zahlungsfrist verstrichen hat,
soll man dann gleich einen Kostenfestsetzungsantrag machen
oder erstmal mit einem MB gegen eigenen Mdt anfangen?!
man lässt die Anwaltskosten nach §11 RVG festsetzen, wenn eigener Mdt nach zahlreichen Erinnerungen nicht gezahlt hat, richtig?
ich habe das noch nie so richtig gemacht, deshalb frage ich, wenn der Mdt die letzte Zahlungsfrist verstrichen hat,
soll man dann gleich einen Kostenfestsetzungsantrag machen
oder erstmal mit einem MB gegen eigenen Mdt anfangen?!