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zwei Terminsgebühren?

Verfasst: 07.04.2009, 15:32
von inki
Hallo habe hier ein Problem und zwar sind es zwei einzelne Verfahren, jedoch wird in dem einen Termin ein Vergleich darüber geschlossen, dass zur Abgeltung aller Ansprüche und zur Erledigung des Rechtsstreits ein entsprechender Betrag gezahlt wird. Eigentlich rechne ich doch jetzt einzelnd ab oder? Aber ich bekomme doch nicht zwei Terminsgebühren oder?

Verfasst: 07.04.2009, 15:58
von nephele
wie jetzt?
in der sache A gibt es einen termin, in dem auch über sache B verhandelt wird?

Verfasst: 07.04.2009, 16:00
von inki
ja genau.....

Verfasst: 07.04.2009, 16:03
von nephele
dann sieht die rechnung m.E. folgendermaßen aus:

1,3 VG (evtl. GG anrechnen!!) aus GW sache A
0,8 diff-VG aus GW sache B
§ 15 prüfen!
1,2 TG aus GW A+B
1,0 EG aus GW A
1,5 EG aus GW B
§ 15 prüfen
auslagen pp.

Verfasst: 07.04.2009, 16:24
von CheerSassi
aber nur, wenn die sache B nicht rechtsanhängig ist.
die 0,8 und die 1,5 ist nur für nicht rechtsanhängige ansprüche

Verfasst: 07.04.2009, 16:33
von nephele
richtig, sry