zwei Terminsgebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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inki
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#1

07.04.2009, 15:32

Hallo habe hier ein Problem und zwar sind es zwei einzelne Verfahren, jedoch wird in dem einen Termin ein Vergleich darüber geschlossen, dass zur Abgeltung aller Ansprüche und zur Erledigung des Rechtsstreits ein entsprechender Betrag gezahlt wird. Eigentlich rechne ich doch jetzt einzelnd ab oder? Aber ich bekomme doch nicht zwei Terminsgebühren oder?
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nephele
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#2

07.04.2009, 15:58

wie jetzt?
in der sache A gibt es einen termin, in dem auch über sache B verhandelt wird?
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
inki
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#3

07.04.2009, 16:00

ja genau.....
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nephele
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#4

07.04.2009, 16:03

dann sieht die rechnung m.E. folgendermaßen aus:

1,3 VG (evtl. GG anrechnen!!) aus GW sache A
0,8 diff-VG aus GW sache B
§ 15 prüfen!
1,2 TG aus GW A+B
1,0 EG aus GW A
1,5 EG aus GW B
§ 15 prüfen
auslagen pp.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#5

07.04.2009, 16:24

aber nur, wenn die sache B nicht rechtsanhängig ist.
die 0,8 und die 1,5 ist nur für nicht rechtsanhängige ansprüche
Grüßle Sassi

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#6

07.04.2009, 16:33

richtig, sry
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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