nachfestsetzung der fahrtkosten möglich?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sunny
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#1

06.04.2009, 19:52

wir hatten eine sache als nebenintervenient gehabt. dafür haben wir auch schon das kfa-verfahren durchgeführt. nun hatte uns die rsv des gegners damit beauftragt, für die das kfa-verfahren durchzuführen, da es den damaligen anwalt nich mehr gibt. kfa haben wir dann auch gestellt. daraufhin teilte uns das gericht mit, dass der damalige anwalt bereits nen kfa gestellt hat und danach auch der kfb ergangen ist. eine abschrift vom kfb haben wir erhalten. anhand des kfb haben wir festgestellt, dass der damalige anwalt die fahrtkosten nich in ansatz gebracht hat. nun meinte cheffe, ich solle doch mal schauen, ob man die fahrtkosten noch nachfestsetzen lassen kann. leider bin ich bislang nich wirklich fündig geworden und hoffe nun, das ihr mir weiterhelfen könnt.

danke schon mal.

lg sunny
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Coonie
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#2

06.04.2009, 19:54

also ich hab schon so einiges nachfestsetzen lassen... also einfach mal probieren und darauf achten, dass du die auslagenpauschale nicht mit rein nimmst....so manch ein programm haut das gleich nochmal mit drauf
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
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#3

06.04.2009, 22:09

Was noch nicht beantragt wurde, das kann man natürlich durch Antrag auf Nachfestsetzung geltend machen, also auch Fahrtkosten.

Kommt halt ganz normal wie immer drauf an, ob es sich um notwendige Kosten des Rechtsstreits gehandelt hat.
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