KFA-anrechnung der 2300 und 3307

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
suekreta
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#1

06.04.2009, 16:53

Hallo liebe Leute :)

Folgendes Problem:
klageabweisendes Urteil (Vorher MV)
also angefallen für uns sind
2300
3307
3100
3104

jetzt musss ich einen KFB beantragen!
welche gebühr wird jetzt auf die 3100 angerechnet!?
die 2300 und/oder die 3307

HELP!!! ;)
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sunshine24
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#2

06.04.2009, 19:01

Die 0,5 VG Nr. 3307 geht ja voll in der 3100 auf, allerdings würd ich die mit reinnehmen aufgrund der Auslagenpauschale, die du ja fürs Mahnverfahren zusätzlich bekommst.

Normalerweise würde ich jetzt die Nr. 3307 um die Hälfte der Geschäftsgebühr mindern und dann die Nr. 3307 auf die Nr. 3100 anrechnen. Da die VG aus dem Mahnverfahren niedriger ist als die hälftige Geschäftsgebühr, weiß ich nicht genau wie man das hinschreibt.

Aber ich seh grad, dass du RA Micro hast. Hast du es nicht schon mal da versucht und geschaut, was er dir da rausspuckt?
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Josie
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#3

06.04.2009, 19:55

Genau, ich würd es auch der Reihenfolge nach anrechnen. Erst die Hälfte der 2300 auf die 3307 und den Rest auf die 3100.
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Pepsi
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#4

06.04.2009, 23:45

einfache Antwort: die Anrechnung macht RA-Micro von selbst

edit: Beispiel hier:

Rechtsanwaltsvergütungsberechnung
Gegenstandswert: 1.000,00 €

1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 110,50 €
0,5 Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13, Nr. 3307 VV RVG 0,00 €
0,5 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 1.000,00 € -42,50 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
- Anrechnung gem. Nr. 3307 S.2 VV RVG aus Wert 1.000,00 € durchgeführt -

- Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf. Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 8,50 € bleibt bestehen. -
1,3 Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 110,50 €
0,15 Anrechnungsrest der Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 1.000,00 € -12,75 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
1,2 Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 102,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 48,50 €
Zwischensumme netto 316,25 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 60,09 €
zu zahlender Betrag 376,34 €
--------------------------

die GG ist natürlich nicht direkt im KFB geltend zu machen, du kannst jedoch bei RA-Micro die GG trotzdem eingeben, er merkt das und wird nu die Anrechnung stehen lassen (einfach mal bei der Vorschau auf einer der letzten Seiten ganz hinten gucken)
suekreta
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#5

07.04.2009, 08:00

huhu
also ich hab ja ra-mikro und wenn ich auch die 2300 im kfa teil angebe, der rechnet das bei mir nicht so wie bei pepsi...
also der nimmt die gar nicht an, ist das vllt. ne einstlelungssache?!
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#6

07.04.2009, 08:48

Ich nehme mal, dass der die nicht annimmt, weil die Geschäftsgebühr im Kfa nichts zu suchen hat.

0,5 Verfahrensgebühr, Widerspruch gegen Mahnbescheid § 13, Nr. 3307 VV RVG 0,00 €
0,5 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 1.000,00 € -42,50 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
- Anrechnung gem. Nr. 3307 S.2 VV RVG aus Wert 1.000,00 € durchgeführt -
- Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf. Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 8,50 € bleibt bestehen. -
1,3 Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 110,50 €
0,15 Anrechnungsrest der Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 1.000,00 € -12,75 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
1,2 Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 102,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 48,50 €
Zwischensumme netto 316,25 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 60,09 €
zu zahlender Betrag 376,34 €
Nur das darf in den Kfa ... und die außergerichtliche Auslagenpauschale darf demnach dann auch nicht rein. Allerdings find ich die grad nicht in der riesigen Abrechnung ...
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#7

07.04.2009, 09:44

kann mir das vllt. einer für den wert 545,02 € hier reinstellen, mit meinem version klappt das wohl nicht, ich bekomm die anrechnung 2300 nicht darein... :(
*please*
gkutes

#8

07.04.2009, 10:09

das muster hast du doch in #4. brauchst ja nur die zahlen anpassen
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#9

07.04.2009, 10:53

Ich misch mich hier grad auch noch mal ein... :D

was genau bedeutet:
Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf.
Anrechnung... klar, ich zieh zB. die Hälfte der GG von VG ab... aber was heißt geht auf???? :wirr eine Kollegin hat versucht mir das zu erklären, ist ihr aber nicht gelungen... kann mir immer noch nichts darunter vorstellen... zieh ich die 0,5 von 3307 dann nicht irgendwo ab??? wenn nicht, was mach ich dann????
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#10

07.04.2009, 11:18

Die Gebühr geht in der VG auf heißt, dass die Gebühr eigentlich "wegfällt". So wird ja die Nr. 3305 oder 3307 (Mahnverfahren) voll auf die VG im streitigen Verfahren angerechnet

Bsp.

1,0 VG Nr. 3305
Auslagenpauschale
Ust
1,3 VG Nr. 3100
./. 1,0 VG Nr. 3305
Auslagenpauschale
Ust
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