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...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mandymiri
Foren-Praktikant(in)
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#21

29.04.2009, 15:24

Stehe seit einigen Wochen vor dem gleichen Problem.

Anrechnung der GG auf die MB Gebühr, danach Anrechnung MB-Gebühr auf die VG Gebühr streitiges Verfahren.

Jetzt kommt die Gegenseite mit dem Argument Vorb. 3 Abs. IV, Anrechnung GG auf die VG Gebühr streitiges Verfahren.

Der Rechtspfleger hat dem zugestimmt und KFB danach so erlassen:

1,0 MB Gebühr = 0 € da in VG Gebühr streitiges Verfahren aufgegangen
Postpauschale etc. bleiben bestehen

1,3 VG Gebühr
Anrechnung GG 0,65
Auslagen + MwSt.

Ich hab irgendwie meine Probleme mit dieser Entscheidung.
Hallo Kollegen,

kann es sein, dass hier die außergerichtlichen Kosten schon in der Klage geltend gemacht wurden? So eine Akte habe ich nämlich gerade auf dem Tisch... wir sind unterlegen und die außergerichtlichen Kosten wurden schon in Anspruchsbegründung als Nebenforderung geltend gemacht, nachdem wir dem MB widersprochen hatten. Wir haben uns dann verglichen und die außergerichtlichen RA-Kosten wurden hierin tituliert. Den Vergleichsbetrag und die außergerichtlichen Kosten haben wir bereits gezahlt.
So. Und nun erhalten wir den KFA der Gegenseite, in dem aber wieder die außergerichtlichen Kosten aufgeführt sind (1. Abschnitt), dann das Mahnverfahren mit PTE unter Abzug der GG 0,65. (2. Abschnitt). Weiter gehts mit 1,3 VG, 1,2 TG und 1,0 EG plus PTE (3. Abschnitt). :evil:

Ich würde den KFA jetzt so monieren, dass die GG nicht mehr eingerechnet werden kann, diese ist ja beglichen worden! Sonst würden wir ja nochmal eine 0,65 GG und die PTE aus dem Vorverfahren zahlen, das ist aber alles schon beglichen.

Da die VG für den MB sich eh nullt, würde ich nur eine 0,65 VG für das gerichtliche Verfahren, die TG, EG und PTE Mahnverf. und PTE Gerichtl. Verfahren gelten lassen.

Wie seht Ihr das? :?:
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