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...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Smilie
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#2

03.04.2009, 10:56

alles trennen:

außergerichtlich:
1,3 GG
P+T
USt

MV
1,0 VG
abzgl. Anrechung 0,65 GG
ggf. 0,5 VG für VB (wenn gemacht)
P+T
USt

Klage
1,3 VG
abzgl. Anrechung 1,0 VG MV
ggf. 1,2 TG
P+T
USt
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tobik9
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#3

03.04.2009, 10:58

meines Erachtens wird nur die 1,0 angerechnet für das Mahnverfahren. die 1,3 Geschäftsgebühr müsste eigentlich bestehen bleiben
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Smilie
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#4

03.04.2009, 11:00

Aber in den Vorbem. steht, die GG muss auf die VG eines nachfolgenden Verfahrens angerechnet werden - die kann also nicht so stehenbleiben.
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Katharina80
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#5

03.04.2009, 11:02

Die Anrechnung der GG muss doch aber die zuletzt entstehende Verfahrensgebühr angerechnet werden.... Vorbmerkung 3 Abs. 4 RVG

Würde es aber trotzdem so machen wie Smilie, eben alles einzeln, nur, dass die GG auf die 1,3 VG angerechnet wird...
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nephele
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#6

03.04.2009, 11:07

ra micro spuckt das hier aus:

Gegenstandswert: 1.000,00 €
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG 1,3 110,50 €
Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass
Mahnbescheid § 13, Nr. 3305 VV RVG 1,0 0,00 €
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG
aus Wert 1.000,00 € 0,65 -55,25 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
- Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG aus Wert 1.000,00 €
durchgeführt -
- Gebühr geht in Verfahrensgebühr auf. Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe
von 17,00 € bleibt bestehen. -
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 110,50 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 165,75 €

Pauschale für Post und Telekommunikation
Nr. 7002 VV RVG 57,00 €
Zwischensumme netto 222,75 €
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 42,32 €
zu zahlender Betrag 265,07 €
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#7

03.04.2009, 11:10

Also, ich würd sagen:
1,3 GG
Auslagen

1,0 VG
Anrechnung 0,65 GG
Auslagen

1,3 VG
Anrechnung 1,0 VG von Mahnverfahren
Auslagen
rosa

#8

03.04.2009, 11:13

nephele, :zustimm

die GG auf die MB-VG anrechnen. die MB-VG auch wiederrum auf die "richtige" VG anrechnen!!!
Maximum
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#9

03.04.2009, 11:14

@Immi:
Die Anrechnung der GG muss doch aber die zuletzt entstehende Verfahrensgebühr angerechnet werden.... Vorbmerkung 3 Abs. 4 RVG
Kannst du mir erklären warum das hier nicht gilt?
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