Berechnung nach Streitwertfestsetzung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Refa_Cologne_M
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#1

30.03.2009, 15:21

Hallo ihr lieben,

ich muss folgende Sache abrechnen: Der streitwert wird wie folgt festgesetzt:
Im Hauptsacheverfahren auf 3000 €, für die Vereinbarung auf ebenfalls 3000 €.

Rechne ich demnach ab:

1,3 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV (aus 6000 €)
1,2 Terminsgebühr (aus 6000 €)
1,0 Einigungsgebühr (aus 6000 €)
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Umsatzsteuer

oder wie soll das gehen ????

Danke schonmal für eure Hilfe
_steffi_

#2

30.03.2009, 15:24

Hast du rechtshängige und nicht rechtshängige Ansprüche?
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#3

30.03.2009, 15:30

Das war ein Sorgerechtsstreit nur gerichtlich, aus dem eine Vereinbarung auf Vollmachtserteilung bezogen auf das Sorgerecht für einen vorläufigen Zeitraum hervorgegangen ist -
_steffi_

#4

30.03.2009, 15:33

Dann bin ich der Meinung, dass nur einen GWert von € 3.000,00 hast. Bin mir aber nicht sicher.
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#5

30.03.2009, 15:33

hmmmm schade, ich werde daraus nämlich auch nicht schlau
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Pepples
...ist hier unabkömmlich !
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#6

30.03.2009, 19:59

Du sprichst hier von Hauptsache, das macht mich etwas stutzig...
Kann es möglicherweise sein, dass es ein Hauptsacheverfahren wegen Sorgerecht gibt und sich daraus eine e.A. für den bestimmten Zeitraum ergeben hat, also quasi eine Spaltung?

Wenn dem so wäre, dass erhälst du auch 2 x Gebühren jeweils nach
€ 3.000,00, weil die Verfahren gesondert abgerechnet werden.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
gkutes

#7

30.03.2009, 23:03

ja, refa... du musst auch was zum sachverhalt schreiben. sonst ist alles nur spekulation. was ist das für ein verfahren und was ist darin passiert?
Sunnynixe
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#8

30.03.2009, 23:42

würde interssant klingen.. erläutere mal dann können wir näher drauf eingehen.
[color=#40FF40]Nach jedem Tief... folgt irgendwann wieder ein Hoch..:-)[/color]
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