Mal eine Frage an die Fachleute in Unfallsachen:
In einer Unfallsache hat die Haftpflicht teilw. reguliert, streitet sich aber wg. Mietwagenkosten u. Schmerzensgeld rum.
Ich geb euch mal die ungefähren Zahlen:
außergerichtlich geltend gemacht wurden ca. 13.200 €
reguliert hat die Versicherung bisher 11.000 €
Schmerzensgeld wurde geltend gemacht 1.500 €
restl. offener Teil der Mietwagenkosten 700 €
Wenn jetzt Klage nur wg. der restlich offenen Mietwagenkosten erhoben wird, aus welchem Gegenstandswert ist die außergerichtliche GG nach Nr. 2300 VV als Nebenforderung geltend zu machen?
Nur aus den Mietwagenkosten oder aus der Gesamtforderung? Oder aus der Differenz zw. reguliertem und gefordertem Betrag?
HILFE!!! Bitte!! Hab den Durchblick verloren. Vorab schon mal für eure Antworten.
Unfallsachen: GW für Anrechnung außerger. GG in der Klage
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huhu Claire,
du mußt die GG aus dem Gesamt-GW berechnen und dann die auf den regulierten Betrag bezahlte GG in Abzug bringen und den Rest einklagen... hab ich auch schon mal so gemacht... ging absolut in Ordnung...
du mußt die GG aus dem Gesamt-GW berechnen und dann die auf den regulierten Betrag bezahlte GG in Abzug bringen und den Rest einklagen... hab ich auch schon mal so gemacht... ging absolut in Ordnung...
Wenn die außergerichtliche Vergütung für den bereits regulierten Betrag auch noch nicht bezahlt ist würde ich die auch mit geltend machen. Aber sicher sagen kann ichs dir leider nicht...
Naja, also die außergerichtliche Vergütung aus dem bereits regulierten Wert könnte ja noch vor Klageerhebung geltend gemacht werden. Die muss die Versicherung ja auch bezahlen, da sie ja durch Zahlung insoweit anerkannt hat. Wenn sie nicht zahlt, wäre das doch dann ggf. eine weitere Hauptforderung?!
Also ist dann eurer Meinung nach aus dem gesamten offenen Differenzbetrag zwischen Reguliertem und Gefordertem die vorgerichtl. GG als Nebenforderung geltend zu machen?!
Okay, habs mir auch schon fast so gedacht. Aber manchmal denk ich zu viel über mein Zeugs nach und dann: Brett vor'm Kopp und aus is... Dann verlier ich Überblick und wirr mich total ein...
Also ist dann eurer Meinung nach aus dem gesamten offenen Differenzbetrag zwischen Reguliertem und Gefordertem die vorgerichtl. GG als Nebenforderung geltend zu machen?!
Okay, habs mir auch schon fast so gedacht. Aber manchmal denk ich zu viel über mein Zeugs nach und dann: Brett vor'm Kopp und aus is... Dann verlier ich Überblick und wirr mich total ein...
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richtigWenn sie nicht zahlt, wäre das doch dann ggf. eine weitere Hauptforderung?!
wie gesagt:Also ist dann eurer Meinung nach aus dem gesamten offenen Differenzbetrag zwischen Reguliertem und Gefordertem die vorgerichtl. GG als Nebenforderung geltend zu machen?!
du mußt die GG aus dem Gesamt-GW berechnen und dann die auf den regulierten Betrag bezahlte GG in Abzug bringen und den Rest einklagen
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Mach eine Kostennote aus dem gesamten geforderten Betrag und ziehe die unstreitigen Gebühren nach dem regulieren Betrag ab. Die Differenz ist einzuklagen.
Und stell gleichzeitig die unstreitigen Gebühren der VS in Rechnung, die muss man ja nicht weiter "stunden".
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"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"