HILFE - Abrechnung WEG und Streitwert?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
JLKL
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 65
Registriert: 12.03.2009, 13:19
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

26.03.2009, 15:13

Hallo zusammen!
Ich brauche ganz dringed Eure Hilfe, da ich schon ewig nicht mehr selbstständig abrechnen musste...

Folgende Sache:
Verwalter hat irgendein krummes Ding gedreht mit dem Konto der WEG. Hat 2 Konten eröffnet.
Wir haben den Gegner angeschrieben, die Bank...
Einige Zeit später, nachdem sich nichts tat auf Seiten des Gegners, haben wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt.
Darauf folgten einige Schriftwechsel mit dem Rechtsanwalt des Gegners.
Ein Schuldanerkenntnis wurde errichtet, aus dem nun vollstreckt wird. Die Vollstreckungsmaßnahmen sollen gesondert in Rechnung gestellt werden. Wie rechne ich nun die vorherigen Bearbeitungen ab? Ich steh grad echt völlig auf dem Schlauch...

Vielen Dank schon mal im Voraus!

PS. Wenn mir jetzt noch jemand sagen kann, nach welchem Streitwert bei WEG-Sachen abgerechnet wird, bin ich überglücklich!!! :wink:


Edit by wifey:
hab den Titel mal etwas ergänzt, da alleine HILFE nicht sehr aussagekräftig ist ;-)
gkutes

#2

26.03.2009, 15:47

vielleicht schaust du dir mal Teil 4 des VV an. sicherlich wirst du da was finden
Antworten