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Gebühr für Verwaltungsrecht

Verfasst: 25.03.2009, 11:32
von Claudi130874
Also ich muss ein verwaltungsrechtliches Verfahren abrechnen. Wir haben zuerst Widerspruch gegen den Bescheid der Stadt im Jahr 2005 eingelegt. Dann ging die Sache zu Gericht, in erster Instanz haben wir gewonnen und nun in zweiter Instanz auch. Der Wert beträgt 9.000,00 €. Muss ich nun irgendwas anrechnen, die Gebühren für das Vorverfahren oder so?

Verfasst: 25.03.2009, 11:46
von Claudi130874
Ich schieb mal dezent, hätte die Akte gerne heute vom Tisch, da mein Chef morgen aus dem Urlaub kommt.

Verfasst: 25.03.2009, 11:59
von _steffi_
Ich rechne die hälftigen Gebühren des Widerspruchsverfahrens immer auf das erstinstanzliche Verfahren an.

Verfasst: 25.03.2009, 18:17
von madeja
das hängt davon ab, ob das VG/OVG eine Entscheidung über Notwendigkeit der Hinzuziehung eines RA im Vorverfahren getroffen hat (§ 162 Abs. 2 VwGO). Wenn ja, dann hälftige Anrechnung.