Hallo ihr lieben,
ich habe hier einen KFA vom Kläger in einer Sache vorliegen, Beklagter hat die Kosten zu tragen.
1. Frage:
Hier werden Reisekosten geltend gemacht, Sitz des Klägers ist in HH geklagt wurde in Köln da unser MDT in Köln sitzt. Können die jetzt die Kosten geltend machen oder hätten die sich jemanden in Köln suchen müssen?
2. Frage:
Die machen Creditreformkosten geltend, die kann ich doch wohl monieren oder?
gruß angel
KFA Reisekosten + Creditreformkosten monieren
zu 1.
in aller Regel - können geltend gemacht werden, solange RAe auch in HH residieren. Ausnahme: Stichwort "Rechtsabteilung"
zu 2.
kommt ganz drauf an, wofür diese Kosten angefallen sind, ob sie notwendig iSd § 91 ZPO waren und ob die Prozessbezogenheit gegeben ist.
in aller Regel - können geltend gemacht werden, solange RAe auch in HH residieren. Ausnahme: Stichwort "Rechtsabteilung"
zu 2.
kommt ganz drauf an, wofür diese Kosten angefallen sind, ob sie notwendig iSd § 91 ZPO waren und ob die Prozessbezogenheit gegeben ist.
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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