Huhu,
ich bräuchte mal wieder die Hilfe von Euch Spezialisten!
Sachverhalt:
Scheidungssache, Klageauftrag liegt vor
Besprechung mit der Gegenseite + Mdt. bei uns.
Nun müssen wir das Mandat niederlegen.
Können wir trotzdem die Terminsgebühr in Ansatz bringen?
Vielen Dank schon im voraus.
Viele Grüße
Dagmar
Terminsgebühr Besprechung Mandatsniederlegung
Der Zweck reicht nicht aus, es muss auch tatsächlich beendet oder das Verfahren vermieden worden sein, sonst gibts nix!!!
wo steht das denn so? ausm RVG kann ich das nicht rauslesen. im kommentar kann ich das jetzt zeittechnisch nicht nachlesen
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Also wenn noch keine Klage eingericht würde ich sagen die 0,8 VG und eine TG wenn eine "auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung" mit der Gegenseite statt fand.