Terminsgebühr Besprechung Mandatsniederlegung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Dagmar
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#1

20.03.2009, 10:39

Huhu,

ich bräuchte mal wieder die Hilfe von Euch Spezialisten! :)

Sachverhalt:
Scheidungssache, Klageauftrag liegt vor
Besprechung mit der Gegenseite + Mdt. bei uns.
Nun müssen wir das Mandat niederlegen.

Können wir trotzdem die Terminsgebühr in Ansatz bringen?

Vielen Dank schon im voraus.

Viele Grüße
Dagmar
gkutes

#2

20.03.2009, 10:43

naja-wenn der termin zum zweck hatte, dass das verfahren zum ende kommt - JA
susannen aus s.

#3

20.03.2009, 10:46

Der Zweck reicht nicht aus, es muss auch tatsächlich beendet oder das Verfahren vermieden worden sein, sonst gibts nix!!!
engerl86

#4

20.03.2009, 10:48

Würde ich auch sagen...
gkutes

#5

20.03.2009, 10:52

wo steht das denn so? ausm RVG kann ich das nicht rauslesen. im kommentar kann ich das jetzt zeittechnisch nicht nachlesen
refaworld
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#6

20.03.2009, 10:54

Also wenn noch keine Klage eingericht würde ich sagen die 0,8 VG und eine TG wenn eine "auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung" mit der Gegenseite statt fand.
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