klagrücknahme, was dann?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
gewusel
Forenfachkraft
Beiträge: 113
Registriert: 18.03.2009, 15:43
Beruf: gelernte ReNo; fortgebildete Rechtsfachwirtin

#1

18.03.2009, 15:53

ihr lieben,
bin leider ein wenig aus der materie raus und habe eine kurze frage zur klagrücknahme durch die gegenseite: was passiert als nächstes? ergeht ein beschluss des gerichtes, dass die gegenseite die kosten trägt und wird der streitwert festgesetzt? oder müssen wir das beantragen?

fragt ein unsicheres gewusel :?
rosa

#2

18.03.2009, 15:56

oder müssen wir das beantragen?
machst en Dreizeiler ans Gericht

in Sachen... beantragen wir, aufgrund der Klagerücknahme vom.... der Klägerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen

dann ergeht diese Kostengrundentscheidung und dann macht ihr kfa
Zuletzt geändert von rosa am 18.03.2009, 15:56, insgesamt 1-mal geändert.
gkutes

#3

18.03.2009, 15:56

musst du beantragen. (Antrag gem 269 Abs. 4 ZPO) und dann gleich nen KFA hinterher
gewusel
Forenfachkraft
Beiträge: 113
Registriert: 18.03.2009, 15:43
Beruf: gelernte ReNo; fortgebildete Rechtsfachwirtin

#4

18.03.2009, 16:04

scheinbar bin ich doch gar nicht so schlecht, wie ich dachte. hab schon einen entwurf fertig, von wegen kosten der klägerin aufzuerlegen und den streitwert festzusetzen. yieha! :D
danke euch!!
madeja
Forenfachkraft
Beiträge: 212
Registriert: 17.09.2008, 19:49
Wohnort: Frankfurt

#5

18.03.2009, 16:51

wenn der Streitwert schon völlig klar ist, dann würde ich den KFA gleich mitschicken. Ansonsten erstmal die Wertfestsetzung abwarten.
gewusel
Forenfachkraft
Beiträge: 113
Registriert: 18.03.2009, 15:43
Beruf: gelernte ReNo; fortgebildete Rechtsfachwirtin

#6

18.03.2009, 17:01

war eine auskunftsklage, daher haben wir noch keinen streitwert. aber danke!
lg und einen schönen feierabend
Antworten