ihr lieben,
bin leider ein wenig aus der materie raus und habe eine kurze frage zur klagrücknahme durch die gegenseite: was passiert als nächstes? ergeht ein beschluss des gerichtes, dass die gegenseite die kosten trägt und wird der streitwert festgesetzt? oder müssen wir das beantragen?
fragt ein unsicheres gewusel
klagrücknahme, was dann?
machst en Dreizeiler ans Gerichtoder müssen wir das beantragen?
in Sachen... beantragen wir, aufgrund der Klagerücknahme vom.... der Klägerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen
dann ergeht diese Kostengrundentscheidung und dann macht ihr kfa
Zuletzt geändert von rosa am 18.03.2009, 15:56, insgesamt 1-mal geändert.
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scheinbar bin ich doch gar nicht so schlecht, wie ich dachte. hab schon einen entwurf fertig, von wegen kosten der klägerin aufzuerlegen und den streitwert festzusetzen. yieha!
danke euch!!
danke euch!!