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Kostenfestsetzung, Gerichtskosten von Mdt. vergessen

Verfasst: 18.03.2009, 10:42
von Strauchi
Hallöle...habe ein kleines Problem. Ich habe in einem selbständigen Beweisverfahren mit anschließendem Klageverfahren (voll gewonnen) Kostenfestsetzungsantrag gestellt und auch alle von uns verauslagten Gerichtskosten mit reingenommen. Daraufhin ist der KfB auch am 25.02.09 zugestellt worden. Jetzt kommt heut die Mandantschaft und teilt mit, dass sie selbst auch noch Gerichtskosten an die Landesoberkasse einbezahlt hat, die natürlich nicht mit in dem Kostenfestsetzungsantrag beinhaltet waren. Diese müsste sie doch auch noch von der Gegenseite wiederbekommen. Kann ich diese Gerichtskosten iregendwie nachfestsetzen lassen oder schaut die Mandantschaft in die Röhre?

Danke für Eure Hilfe!
Grüßle

Verfasst: 18.03.2009, 10:45
von Tölpel
Klar kannst Du die weiteren GK nachträglich festsetzen lassen.

Verfasst: 18.03.2009, 10:46
von LuzZi
Jap, natürlich kannst du die nachfestsetzen lassen.

Re: Kostenfestsetzung, Gerichtskosten von Mdt. vergessen

Verfasst: 12.11.2020, 16:35
von PeachyCJ
Hallo, ich habe schon einen KfB vorliegen und die Gegenseite hat gezahlt.

Nun fällt mir Dödel auf, dass ich die Kosten des Mandanten nicht festsetzen lassen habe.

Bitte sagt mir, dass ich dafür auch einen Nachfestsetzungsantrag stellen kann.

Liebe Grüße und Danke

Re: Kostenfestsetzung, Gerichtskosten von Mdt. vergessen

Verfasst: 13.11.2020, 08:05
von samsara
Ja, kannst Du.