Anrechnung der Geschäftsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

07.11.2005, 13:56

Mal wieder habe ich eine Frage:

Nachfolgend zwei Rechnungen, welche würdet ihr als richtig ansehen?


1,0 Geschäftsgebühr §§ 2, 13 RVG ´04, € 25,00
Nr. 2400 VV (Wert € 183,00)

1,3 Verfahrensgebühr §§ 2, 13 RVG ´04 € 32,50
Nr. 3100 VV (Wert € 183,00)

anzurechnen hierauf gem. der Anmerkung zu
Nr. 2403 VV-RVG ´04: 0,65 Geschäftsgebühr nach - € 16,25
Nr. 2400 VV-RVG ´04

1,2 Terminsgebühr §§ 2, 13 RVG ´04 € 30,00
Nr. 3104 VV (Wert € 183,00)

1,5 Einigungsgebühr §§ 2, 13 RVG ´04 € 37,50
Nr. 1000 VV (Wert € 183,00)

Auslagenpauschale € 20,00
Nr. 7002 VV-RVG ´04

Zwischensumme € 128,75

Umsatzsteuer (MWSt), € 20,60
Nr. 7008 VV-RVG ´04 (16%)

Gerichtsgebühr € 57,00

Gesamtbetrag brutto € 206,35


oder diese:

Geschäftsgeb. Nr. 2400 VV unter Anrechnung nach Vorbem. 16,25
1,3 Verfahrensgebühr € 32,50
1,2 Terminsgebühr € 30,00
Postpausch. € 15,75
MWSt € 15,12
Gerichtsgeb. € 25,00

Ensumme € 134,62


Hoffe ihr könnt mir helfen. Es geht eigentlich nur um die Anrechnung.

Viiiielen Dank!
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happykitcat
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#2

07.11.2005, 14:19

Hi Katy,

ich habe da mal eine kleine Frage an dich:

hast du die Geschäftsgebühr nur in Höhe von 1,0 genommen? Wenn dem so ist, dann kannst du für die Geschäftsgebühr auch nur 0,5 anrechnen und nicht wie bei dir angegeben 0,65. Es wird gemäß Vorb. 3 Abs 4 VV die Hälfte der Geschäftsgebühr jedoch max. 0,75 angerechnet.

Somit würde die Rechnung folgendermaßen aussehen:
Wert: 183,00 EUR
1,0 Geschäftsgebühr VV-Nr. 2400 25,00

daraus resultiert die folgende Anrechnung:
1,3 Verfahrensgebühr VV-Nr. 3100 32,50
abzügl. 0,5 Geschäftsgebühr VV-Nr. 2400, Vorb. 3 Abs. 4 12,50

1,2 Terminsgebühr

nächste Frage: ist der Gegenstand des Vergleiches im gerichtlichen Verfahren anhänig gewesen? Wenn ja, dann kannst du hier nur 1,0 nach 1003 nehmen.

Auslagenpauschale VV-Nr. 7008 20,00

zzgl. Steuern und weitere Auslagen

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pcwink
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Gast

#3

07.11.2005, 14:27

Oh, es müsste richtigerweise eine 1,3 Gebühr sein!

Der Vergleich ist nicht im gerichtlichen Verfahren anhängig gewesen.

Es geht mir darum, ob die Gechäftsgebühr wie beim ersten Beispiel anzurechnen ist.

Im zweiten Beispiel (die wir vom gegn. RA bekommen haben - die seiner Ansicht nach so korrekt ist) wurde die GF jedoch nicht angerechnet, sondern der eigentlich anzurechnende Betrag an sich als GF genommen.

Etwas blöd zu erklären, hoffe ihr versteht was ich meine...
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#4

07.11.2005, 14:40

Hi Katy,

es geht nicht darum, ob der Vergleich im gerichtlichen Verfahren anhängig war, sondern ob der Gegenstand des Vergleiches im gerichtlichen Verfahren anhängig war.

Es ist nicht maßgeblich, dass der Vergleich vor Gericht geschlossen wurde oder nicht, sondern, ob über den Gegenstand des Vergleiches gerichtlich verhandelt wurde oder nicht.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pcwink
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#5

07.11.2005, 14:56

Hi Katy,

bei mir stellt sich da jetzt noch eine zweite Frage:

Warum macht der gegn. RA bei euch den nicht anzurechnenden Teil der Geschäftsgebühr geltend? Dies hätte er im gerichtlichen Verfahren als Nebenforderung geltend machen müssen, so seit ihr nicht erstattungspflichtig, da die Geschäftsgebühr keine das gerichtliche Verfahren betreffende Gebühr ist.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pcwink
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Gast

#6

07.11.2005, 14:58

Hallo Happykitcat. Also, es ist so:

Der Vergleich lautete unter anderem auf den Ausgleich unserer Honorarnote. Also ließen wir dem gegn. RA diese zukommen. Doch dieser schickte uns die nach seiner Meinung korrigierte wieder zurück. (Untere Rechnung im obigen Bsp.)
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#7

07.11.2005, 15:47

Hi Katy,

also will er sagen, dass Ihr 0,65 bei euch anrechnen sollt und weiß aber selber nicht, wie dies passieren soll.

Sofern Ihr eure Rechnung bei ihm/bei dem Gegner einreichen sollt, würde ich folgendermaßen abrechnen:

1,3 Verfahrensgebühr VV-Nr. 3100 32,50 EUR
abzügl. 0,65 Geschäftsgebühr VV-Nr. 2400, Vorb. 3 Abs. 4 16,25
1,2 Terminsgebühr VV-Nr. 3104 30,00

bei mir stellt sich jetzt aber immer noch die Frage, warum nehmt ihr gerichtliche Gebühren und einen außergerichtlichen Vergleich?

Vielleicht will der gegn. RA aber auch euch den nicht anzurechnenden Teil der Geschäftsgebühr zahlen, ich weiß ja leider nicht, was in dem Vergleich genau drin steht.

Liebe Grüße aus Berlin

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Gast

#8

07.11.2005, 16:09

Hallo happykitcat,

du hast Recht. Das mit der Vergleichsgebühr ist Blödsinn. Danke für den Denkanstoß und auch für die restliche Hilfe!

Ich denke jetzt steige ich durch. :D
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#9

07.11.2005, 16:19

Wenn noch Fragen bestehen, dann einfach hier posten, ich versuche dir die so gut wie möglich und unkompliziert zu beantworten.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pcwink
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Gast

#10

07.11.2005, 16:21

Super, das freut mich riesig! :thx
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