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Kostfestsetzung

Verfasst: 17.03.2009, 10:15
von pepe
Wir vertreten Beklagten.

Beklagter bekommt Mahnbescheid zugestellt. Wir legen Widerspruch ein. Das ganze geht ans Prozessgericht und dort nimmt der Kläger seine Klage zurück.

Wir beantragen Kostfestsetzung einer 1,3 Verfahrensgebühr.

Gericht setzt fest und zieht eine hälftige Geschäftsgebühr ab.

:?: :?: :?: Wir waren doch niemals außergerichtlich tätig?

Differenz liegt unter 200 € Sofortige Beschwerde oder Erinnerung?

Pepe

Verfasst: 17.03.2009, 10:31
von gkutes
§567zpo.
sicher, dass eine GG abgezogen wurde und nicht vielleicht eure 0,5 gebühr fürs mahnverfahren?

Verfasst: 17.03.2009, 10:32
von NickyS
Erinnerung.

Außerdem würde ich dem Gericht den Hinweis geben, daß die Anrechnung der Geschäftsgebühr nicht von Amts wegen, sondern nur auf substantiierten Vortrag der Gegenseite zu erfolgen hat (BGH; VIII ZB 57/07).

Verfasst: 17.03.2009, 10:34
von Smilie
Erinnerung.

Außerdem würde ich dem Gericht den Hinweis geben, daß die Anrechnung der Geschäftsgebühr nicht von Amts wegen, sondern nur auf substantiierten Vortrag der Gegenseite zu erfolgen hat (BGH; VIII ZB 57/07.
:zustimm

Verfasst: 17.03.2009, 10:34
von pepe
@gkutes
Ja, sicher, steht in der knappen Begründung drin!


@NickyS
Danke

Wie lautete denn der Antrag bei der Erinnerung?

Verfasst: 17.03.2009, 10:35
von Smilie
genauso wie bei der sof. Beschwerde...

Hiermit erheben/legen wir ein (bin mir grade nicht sicher) wir gegen den KfB das Rechtsmittel der Erinnerung, weil blabla... Begründung dafür eben.

Verfasst: 17.03.2009, 10:39
von pepe
Smilie hat geschrieben:genauso wie bei der sof. Beschwerde...

Hiermit erheben/legen wir ein (bin mir grade nicht sicher) wir gegen den KfB das Rechtsmittel der Erinnerung, weil blabla... Begründung dafür eben.
Also keinen Antrag?

Ist ja meine erste Erinnerung! :oops:

Verfasst: 17.03.2009, 10:46
von gkutes
wenn du schon ne beschwerde gemacht hast, dann ersetzt du einfach das wort beschwerde durch erinnerung :)

kurz und knackig
legen wir hiermit Erinnerung gegen kfb vom ... ein. Da dem Beklagtenvertreter keine GG entstanden ist, hat keine Anrechnung auf die VG zu erfolgen.

Verfasst: 17.03.2009, 10:49
von pepe
Ok! Danke!