Kosten für UB obwohl kein GT stattfand

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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pasc1976
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#1

13.03.2009, 14:16

Hallo..

Bin gerade etwas verunsichert und benötige Eure Hilfe.

Unser Mandant wurde verklagt. Termin wurde anberaumt und in der Folgezeit 2x verlegt. Sodann wurde unsererseits die Klageforderung anerkannt und der Termin schließlich aufgehoben.

Jetzt beantragt die Gegenseite im KfA die Kosten des UB festzusetzen. Als Begründung wird angegeben, dass der UB eine Woche vor Termin beauftragt wurde, um sich in den Fall einzuarbeiten. Zum Zeitpunkt der Beauftragung des UB war noch nicht erkennbar, dass der GT verlegt und sodann ganz aufgehoben wurde. Die Beauftragung war daher erforderlich.

Ich bin der Ansicht, dass das nicht das Problem unserer Mandantschaft sein kann... Wie seht Ihr das?
LG pasc1976
gkutes

#2

13.03.2009, 14:43

also ich würd euch das auch aufs auge drücken. eure mandantschaft kann schon was dafür, wenn sie erst kurz vor der angst entschließt, die forderung anzuerkennen.
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Kirschblüte
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#3

13.03.2009, 14:43

Hm.. ich würde die aber schon mit reinnehmen. Sind ja notwendige Kosten.
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jacqueline k
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#4

13.03.2009, 16:20

würde ich auch machen. Die Gegenseite kann sich ja nicht erst kurz vor Peng einen UB aussuchen. Von daher würde ich die auch mitfestsetzen lassen.
:blumen
Blumige Grüße
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j3NN
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#5

13.03.2009, 17:40

Mir stellt sich hier viel mehr die Frage: "Bekommt der UB überhaupt Geld?"

Also ich hätte eine ähnliche Sache erst diese Woche. Am 12.3 war Termin in Fürstenwalde. Am 11.3 habe ich nen UBV beauftragt. Ne Stunde nachdem das mit dem UBV geritzt war rief mich die Richterin an und sagte, sie stelle die Sache ein, weil wegen .... (Bußgeldverfahren). Somit hab ich den UBV benachrichtigt ... Kosten werden nicht geltend gemacht.... Würde der UBV in der hier besprochenen Sache also Geld nehmen/bekommen?!
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
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pasc1976
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#6

16.03.2009, 13:44

j3NN hat geschrieben:Mir stellt sich hier viel mehr die Frage: "Bekommt der UB überhaupt Geld?"

Also ich hätte eine ähnliche Sache erst diese Woche. Am 12.3 war Termin in Fürstenwalde. Am 11.3 habe ich nen UBV beauftragt. Ne Stunde nachdem das mit dem UBV geritzt war rief mich die Richterin an und sagte, sie stelle die Sache ein, weil wegen .... (Bußgeldverfahren). Somit hab ich den UBV benachrichtigt ... Kosten werden nicht geltend gemacht.... Würde der UBV in der hier besprochenen Sache also Geld nehmen/bekommen?!
Der Ansicht bin ich eigentlich auch, da er ja weder zum Termin mußte noch sonst etwas getan hat.....
LG pasc1976
gkutes

#7

16.03.2009, 13:54

wieviel zeit lag denn zwischen beauftragung des UBV und der Aufhebung des Termines? Bei j3nn war der zeitraum eine stunde. der UBV hat dann sicherlich gesagt "ok-hab mir eh noch nichts angeschaut".
in deinem fall, pasc, hat sich der UBV wohl schon die Akte angeschaut. dafür bekommt er ja eine halbe VG. dass er keine TG bekommt, ist klar. Aber die Einarbeitung in den Sachverhalt macht der doch nicht umsonst!
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pasc1976
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#8

17.03.2009, 09:28

@gkutes

O.k. - da lagen schon ein paar Wochen dazwischen. Schließlich wurde der Termin 2x verlegt....

Dann werden wir das mal durchgehen lassen :lol:

Danke Euch
LG pasc1976
gkutes

#9

17.03.2009, 09:32

sagen wir mal so - monieren kannst du es ja pro forma (obwohl ich da kein freund von bin). dann wird das gericht entscheiden. ich bin aber sicher, dass es für die 0,65 VG entscheiden wird.
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Smilie
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#10

17.03.2009, 09:34

ich bin aber sicher, dass es für die 0,65 VG entscheiden wird.
sehe ich auch so.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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