KFA gegen Auftraggeber im MV mit Anrechn. GS

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Walli80
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#1

12.03.2009, 11:36

Hallo,

ich hab mal wieder ein kleines Problemchen.

Also ich möchte einen KFA gegen unseren Mdt beantragen.
Und zwar der Sachverhalt:
Wir vertreten den Antragsteller und der Antragsgegner ist nicht anwaltlich vertreten. Wir haben einen MB beantragt und haben auch den VB. In dem VB sind auch die vorgerichtlichen RA-Geb. (hälftige GS-Geb.+PTKD+MWST) enthalten. Wir haben auch aus dem VB die ZV betrieben, leider ohne Erfolg.
So nun zum Eigentlichen. Unser Mdt zahlt unsere Rechnungen nicht.
Die 1. RE beinhaltet die volle 1,3 GS-Geb. +1,0 MV-Geb. abzügl. hälftige 0,65 GS-Geb.+ 2xPTKD+MWST+GK und die 2. RE beinhaltet nur die 0,5 VB-Geb.+MWST.

Wenn ich die Kostenfestsetzung gegen den Mandanten beantrage, kann ich da die volle 1,3 GS-Geb.+1,0 MV-Geb. abzügl. der hälftigen 0,65 GS.-Geb. mit beantragen, denn in dem VB sind sie auch mit enthalten. Oder muss ich für die hälftige Geschäftsgebühr einen gesonderten MB gegen den Mandanten beantragen.
Kann mir jemand helfen.
Ich habe hier zwar schon gesucht, aber leider nichts gefunden.

:wippe
Xuka
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#2

12.03.2009, 11:44

Klar, im VB gegen den Gegner ist die Geschäftsgebühr als Nebenforderung enthalten. Im Kostenfestsetzungsverfahren kannst du die Geschäftsgebühr aber nicht festsetzen lassen.

Per KFB festsetzbar sind:

1,0 VG Nr. 3305
abzgl. 0,65 GG gem. Vorb. 3 Abs. 4 VV
0,5 VG Nr. 3308
Pute
Ust.
und die Gerichtskosten

Die 1,3 Geschäftsgebühr + Ausl. + Ust. könnt ihr per Mahnbescheid geltend machen.
Walli80
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#3

12.03.2009, 11:57

DANKE für Deine prompte Antwort.

Aber eine Frage habe ich noch.

Ich muss für die 1,3 Geschäftsgebühr aber keine gesonderte Rechnung haben, oder?
Denn ich habe ja für GS-Geb. und für den Mahnbescheid eine komplette Rechnung gemacht.
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