Untervollmacht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Karin123
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#1

10.03.2009, 16:24

Hallo Zusammen,

mit der Untervollmacht habe ich es irgendwie nicht so.

Folgendes:

Kläger beauftragt uns unter Teilung der anfallenden gesetzlichen Gebühren (unter Ausschluss der Gebühren eines Korrespondenzanwalts) Termin in einem Verfahren wahrzunehmen und wenn möglich Vergleich abzuschließen.

Wir nehmen Termin wahr und schließen Vergleich.

Heißt das jetzt wir stellen folgende Gebühren in Rechnung

0,65 3100 - Verfahrensgebühr
0,6 3104 - Terminsgebühr
0,5 1003 - Einigungsgebühr (gerichtl. Verfahren)

plus Auslagen und Steuer?
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dutzi
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#2

10.03.2009, 16:33

falsch, du rechnest ab:

0,65 VG Nr. 3401 i.V.m. 3100
1,2 TG Nr. 3402 bekommt ihr voll, da ihr ja den Termin wahrgenommen habt.
1,0 EG Nr. 1003 ihr habt den Vergleich ja abgeschlossen
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Karin123
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#3

10.03.2009, 16:47

Ich hatte die oben geschilderte Vereinbarung

Kläger beauftragt uns unter Teilung der anfallenden gesetzlichen Gebühren (unter Ausschluss der Gebühren eines Korrespondenzanwalts)

eher so verstanden, wie ich es geschrieben habe.
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dutzi
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#4

10.03.2009, 16:52

ach sorry des hab ich jetzt voll überlesen :oops:

hmm das könnte sein, weiß ich jetzt aber ehrlich gesagt auch nicht, hatte das auch noch nicht. Sorry...
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Asgoth
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#5

11.03.2009, 08:15

mmmh, also da ja nur die Gebühren eines Korr-RA ausgeschlossen sind (nicht UV) würde ich nehmen:

1,3 VG
0,65 VG
1,2 TG
1,0 EG (für Hauptbevollmächtigten, falls er am Vergleich beteiligt war)
1,0 EG (für euch)
40,00 AP
USt

und das alles dann dividiert durch 2

Da springt dann glaub ich noch n bissl mehr raus :)
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"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk

"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
gkutes

#6

11.03.2009, 09:08

Kläger beauftragt uns
das verwirrt mich etwas... der kläger hat aber schon noch einen anderen anwalt???
ihr wart also nur unterbevollmächtigter im Termin? Normalerweise regeln das ja die Anwälte dann untereinander.

also wenn ihr UV im Termin wart, rechnest du so ab, wie asgoth es geschrieben hat
Karin123
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#7

11.03.2009, 09:15

gkutes hat geschrieben:
Kläger beauftragt uns
das verwirrt mich etwas... der kläger hat aber schon noch einen anderen anwalt???
ihr wart also nur unterbevollmächtigter im Termin? Normalerweise regeln das ja die Anwälte dann untereinander.

also wenn ihr UV im Termin wart, rechnest du so ab, wie asgoth es geschrieben hat
Muss natürlich heißen: RA des Klägers beauftragt uns.
gkutes

#8

11.03.2009, 09:31

gut, dann ist ja alles geklärt.
wenn gebührenteilung vereinbart ist, stellst du also immer alle insgesamt angefallenen gebühren zusammen und teilst durch zwei.
Karin123
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#9

11.03.2009, 13:20

Asgoth hat geschrieben:mmmh, also da ja nur die Gebühren eines Korr-RA ausgeschlossen sind (nicht UV) würde ich nehmen:

1,3 VG
0,65 VG
1,2 TG
1,0 EG (für Hauptbevollmächtigten, falls er am Vergleich beteiligt war)
1,0 EG (für euch)
40,00 AP
USt

und das alles dann dividiert durch 2

Da springt dann glaub ich noch n bissl mehr raus :)
Noch eine Nachfrage:

Wir sind ja vom RA des Klägers beauftragt worden. Stelle ich dem jetzt die Rechnung so aus und erbitte um hälftige Überweisung des Rechnungsbetrages?
Oder stelle ich die Rechnung auf den Namen des Klägers aus?
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