Hallo zusammen!
Hab mich hier schon länger angemeldet, aber noch nie was gepostet. Jetzt hab ich aber ein Problem.
Am 13.04.07 haben wir Klage eingereicht. Die 1. Widerklage war am 14.05.07 und eine 2. Widerklage am 03.09.08. Es fanden zwei Gerichtstermine statt, und zwar am 20.11.07 und 04.11.08.
Jetzt habe ich folgenden Streitwertbeschluss bekommen:
- für die Zeit bis 21.05.07 273.802,32 EUR
- für die Zeit vom 22.05.07 bis 04.09.08 9.643.669,70 EUR
- für die Zeit ab 05.09.08 9.743.669,70 EUR
Da es ja hier um ein paar EUR geht, will ich hier nicht unbedingt was falsch machen. Wäre ganz arg lieb, wenn mir jemand helfen könnte .
Grüßle Strauchi
Klage + 2 Widerklagen
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Wobei soll geholfen werden? Bei der Abrechnung? Wie lautet die KGE?
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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Teile mal noch die KGE mit (Kostengrundentscheidung).
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ich denke, es gibt 2 widerklagen?die Widerklage wird abgewiesen.
naja, egal.
VG aus dem höchsten wert und die TG aus dem Wert, der zum Zeitpunkt des Termines gültig war. Wenn es zwei Termine gibt, dann den höheren wert aussuchen
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Aha, ihr habt also voll obsiegt. Sehr erfreulich bei so einem Streitwert...
Die VG entsteht immer nach dem höchsten Streitwert.
Da in dem Zeitraum, wo der höchste SW gilt, auch ein Termin stattgefunden hat, ist auch die TG nach dem höchsten SW zu berechnen.
Wegen des Anrechnens einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr musst Du mal sehen, wie es bei euch gehandhabt wird und ob überhaupt eine GG entstanden ist.
Zusammengefasst:
OHNE Berücksichtigung einer etwaigen GG und deren teilweisen Anrechnung sind die VG und die TG nach dem Wert von 9.743.669,70 € zu berechnen.
1.3 VG: 39.969,80 €
1.2 TG: 36.895,20 €
...und gkutes war eine Minute schneller...
Die VG entsteht immer nach dem höchsten Streitwert.
Da in dem Zeitraum, wo der höchste SW gilt, auch ein Termin stattgefunden hat, ist auch die TG nach dem höchsten SW zu berechnen.
Wegen des Anrechnens einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr musst Du mal sehen, wie es bei euch gehandhabt wird und ob überhaupt eine GG entstanden ist.
Zusammengefasst:
OHNE Berücksichtigung einer etwaigen GG und deren teilweisen Anrechnung sind die VG und die TG nach dem Wert von 9.743.669,70 € zu berechnen.
1.3 VG: 39.969,80 €
1.2 TG: 36.895,20 €
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