RSV zahl 2,0 GG nicht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mona87
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#1

06.03.2009, 15:49

Hallo zusammen,

wuahh :? meine erste Anfrage, ich hoffe ihr könnt mir helfen!!
Es geht um eine arbeitsrechtliche Angelgenheit (Höhergruppierung)
wir haben den Mdt. außergerichtlich beraten und mein Chef hat eine 2,0 GG von der RSV verlangt. Die wollen nur 1,5 GG zahlen.

Jetzt sagt mein Chef ich soll der RSV schreiben, dass wir die 2,0 GG haben wollen bzw. ich soll die GG begründen. Hab sowas noch nie gemacht.

Habt ihr eine Textvorlage für mich?? wäre echt supi!Danke schon mal im voraus!
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skugga
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#2

06.03.2009, 15:54

Ich weiß nicht, ob Dir da eine Textvorlage hilft. Bei einer 2,0 GG müßte ja ausführlich inhaltlich begründet werden, warum so sehr von der Mittelgebühr abgewichen wird.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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PeeDee
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#3

06.03.2009, 17:59

:zustimm das ist eine Einzelfallentscheidung und muss auf den Fall abgestimmt begründet werden, da hilft kein Muster.
Was mich aber noch stutzig macht, Du hast nur geschrieben dass ihr beraten habt, warum machst Du da eine GG geltend?
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#4

06.03.2009, 20:12

PeeDee hat geschrieben:Was mich aber noch stutzig macht, Du hast nur geschrieben dass ihr beraten habt, warum machst Du da eine GG geltend?
Hab ich mir auch gerad gedacht. Wenn ihr nur beraten habt ohne irgendeine Tätigkeit nach außen hin und gegenüber Dritten, dann könnt ihr doch keine GG abrechnen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Andreas

#5

06.03.2009, 21:55

Bestimmt ein Schreibfehler, eine 1.5er wurde ja übernommen.

@Topicstarter:

Ich bin der Ansicht, hier muß dein Chef sich schon persönlich die Mühe machen, die Umstände, die außergewöhnlich sind, wenigstens einmal grob darzulegen, damit du eine Grundlage hast, auf deren Basis du was schreiben kannst.

Schwank am Rande:

Seine Arbeit zu machen, mag für manchen RA ja schon eine außergewöhnliche Belastung und "Umfang der Tätigkeit" sein - aber das will ich jetzt nicht unterstellen, ist mir jetzt nur so eingefallen :wink:
mona87
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#6

09.03.2009, 09:04

danke leute!! hab ich wieder was gelernt :))
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#7

09.03.2009, 09:25

Andreas hat geschrieben:Seine Arbeit zu machen, mag für manchen RA ja schon eine außergewöhnliche Belastung und "Umfang der Tätigkeit" sein - aber das will ich jetzt nicht unterstellen, ist mir jetzt nur so eingefallen :wink:
:lolaway Fies bist Du nicht, ne? ;)
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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