Hilfe, bin völliger RVG-Anfänger...

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Svala
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#1

05.03.2009, 09:52

Muß für folgenden Fall KFA stellen:

Streitwert: € 2.840,00

Angefallen ist Geschäftsgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr

(Habe das mit der Anrechnung noch nicht so ganz verstanden... :cry: )

Dann Vergleich über 12.000,00 €

Welche Gebühren kann ich zur Festsetzung anmelden??
rosa

#2

05.03.2009, 09:55

du musst die GG von der VG abziehen (zur häfte, höchstens aber 0,75)

also
0,65 VG (eben wegen dieser GG) aus 2840
0,8 VG (VG wegen einbeziehung nicht rechtshängiger ansprüche) aus 9160
abgleich nach 15
1,2 TG aus 12000
1,0 EG (gerichtlicher vergleich) aus gerichtlich anhängigen 2840,00
1,5 EG (nicht rechtshängige ansprüche) aus 9160,00
abgleich nach 15
auslagen und mwst

bitte suche mal über die suchfunktion nach "mehrvergleich" dort findest du weitere und gute erklärungen darüber
Svala
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#3

05.03.2009, 10:12

Danke für Deine Antwort...

Bin über die Geb. nach 3101 Nr. 2 gestoßen...

Kommt die hier nicht auch zur Anwendung??
(Das ganze hieß zu BRAGO-Zeiten Prozeßdifferenzgebühr)
gkutes

#4

05.03.2009, 10:17

das ist die 0,8 gebühr in der zweiten zeile von immis rechnung
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Little_Justitia
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#5

05.03.2009, 16:35

:genau
[align=center][url=http://www.imgbox.de][img]http://www.imgbox.de/users/public/images/f53221b83.png[/img][/url][/align]

[align=center][color=#FF40BF]Ein Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln:
Erstens: Durch Nachdenken - das ist der edelste.
Zweitens: Durch Nachahmen - das ist der leichteste.
Drittens: Durch Erfahrung - das ist der bitterste.[/color][/align]
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