Einigung nicht rechtshängiger Ansprüche ohne Klagauftrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Bindi00
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#1

03.03.2009, 14:53

Juhu,

brauche dringend Hilfe bei einer Abrechnung.

Unsere Mandanten wurde auf 1.142,77 € verklagt. In der mündlichen Verhandlung hat man sich verglichen und nicht rechtshängige Ansprüche gleich miterledigt. Das Gericht hat den Streitwert auf 1.142,77 € für den Rechtsstreit und 13255,60€ für den Vergleich festgelegt.

Nun meine Frage, wie zum Teufel :shock: soll ich das abrechnen.

Da wir keinen Klagauftrag bezüglich der nicht rechtshängigen Ansprüche haben, müsste ich diese über 2400 RVG abrechnen?
Ich habe keinen Plan, wie diese Rechnung aussehen soll. Bei einem Klageauftrag wüsste ich es, aber so???????

Kann mir jemand helfen?

Danke Bindi00
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jojo
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#2

03.03.2009, 15:04

3100 1142,
3101 (13255,60 - 1142)
3104 1142
1003 1142
1000 (13255,60-1142)

Schön 15 III machen, Auslagen + Märchensteuer
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

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engerl86

#3

03.03.2009, 15:08

Bekommt man die Terminsgebühr nicht auch des vollen Vergleichsbetrag? Es wurde doch drüber verhandelt oder?
rosa

#4

03.03.2009, 15:12

Bekommt man die Terminsgebühr nicht auch des vollen Vergleichsbetrag?
doch! m.e. schon

also 1,3 aus 1000 (ich nehm ma runde zahlen hier)
dann 0,8 aus 12000
1,2 TG aus 13000
1,0 EG aus 12000
1,5 EG aus 1000
jeweils abgleich
+auslagen
+ mwst
Tante Noro

#5

03.03.2009, 15:14

Immi nur, dass du die streitwerte bei den EG's ändern musst bzw. umdrehen musst
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jojo
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#6

03.03.2009, 15:15

Bei mir gäbs die Terminsgebühr nur nach dem eingeklagten Betrag, da hier kein (!) unbedingter Klageauftrag vorlag, also kein Gespräch zur Vermeidung eines Rechtsstreites geführt wurde.
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engerl86

#7

03.03.2009, 15:15

So hätte ich nämlich auch abgerechnet Immi. Hat mich etwas verwirrt, dass der Herr Rechtspfleger das anders sieht :D
Tante Noro

#8

03.03.2009, 15:16

jup, jojo, trotzdem muss es ne 1,2 Terminsgebühr über den addieren wert geben, da über beide werte verhandelt wurde
engerl86

#9

03.03.2009, 15:18

Also die in der berufschule haben "damals" gesagt, dass man dafür auch die Terminsgebühr bekommt. (Aber ich hab neulich schon rausgefunden, dass die mich mit der Hebegebühr auch angeschwindelt haben...)
rosa

#10

03.03.2009, 15:18

Immi nur, dass du die streitwerte bei den EG's ändern musst bzw. umdrehen musst
ja upsi, stimmt natürlich!
also kein Gespräch zur Vermeidung eines Rechtsstreites geführt wurde.
warum nicht?? wenn doch in der verhandlung das mit einbezogen wurde (was der fall sein muss, sonst könnte man darüber dort keinen vergleich schließen) dann wurde doch sehr wohl zur vermeidung eines rechtsstreites ein gespräch geführt?!?
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