2x Auslagenpauschale in Bußgeldverfahren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
nici77
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 455
Registriert: 29.07.2008, 09:50
Beruf: ReFa im Mutterschutz
Software: Andere

#1

03.03.2009, 11:14

Hi Leute,

mir hat grad ne RSV geschrieben, dass ich in Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde und anschließendem Verfahren vor dem Amtsgericht nur einmal eine Auslagenpauschale berechnen kann und dies eine ANgelegenheit darstellt.

Ich bin da aber anderer Meinung. Was setzt ihr immer an, einmal oder zweimal Auslagenpauschale?

In <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> RVG, 17. Auflage (7001 VV Rn. 20 ?) soll stehen, dass es 2 Angelegenheiten sind, hab ich im Internet gefunden, hab aber leider keine 17. Auflage. In der 16. steht noch was anderes drin.
Hat jemand vielleicht ne Entscheidung?
Liebe Grüße nici77
Tante Noro

#2

03.03.2009, 11:17

also laut meinen seminarunterlagen etc. fällt die auslagenpauschale nur einmal an.

Es würde aber zwei mal eine Verfahrensgebühr entstehen.

sorry, aber leider hab ich da keine entscheidung drüber...
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#3

03.03.2009, 12:02

Sowas hatten wir letztens auch. Weiß jetzt aber nicht mehr, wie das ausgegangen ist.

Wenn ich heute Nachmittag Zeit hab, such ich die Akte mal. Vielleicht kann ich dir dann weiterhelfen.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
susannen aus s.

#4

03.03.2009, 12:44

Hmmmmmmmm, ist ja interessant. Wir haben hier gerade mehrfach derartige Rechnungen an die RSV gesandt mit 2 Auslagenpauschalen und alles bekommen. Ich hab die 17. Auflage <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>. Wenn ich was kopieren soll, schicke bitte eine PN. Bin allerdings erst morgen wieder im Büro, jetz ist Feierabend
Mops
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1162
Registriert: 29.06.2007, 15:26
Wohnort: Halle (Saale)

#5

03.03.2009, 12:49

RN 63 zu § 17 RVG: 1 Pauschale (18. Auflage <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a>)
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#6

03.03.2009, 16:07

So hab mir jetzt die Akte mal rausgesucht. Hab allerdings festgestellt, dass es bei uns um ein Ermittlungsverfahren und ein sich hieran anschließendes Bußgeldverfahren ging. Ist also nicht derselbe Fall wie bei dir.

In unserem Fall handelte es sich um zwei verschieden Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10 RVG), von daher entsteht dann auch die Pauschale 2 mal. Bei dir ist es dann aber wohl wirklich nur eine Angelegenheit, wie die RSV sagt und somit nur eine Pauschale.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Mops
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1162
Registriert: 29.06.2007, 15:26
Wohnort: Halle (Saale)

#7

03.03.2009, 22:24

@sunny84: dann ist es richtig.

Aber im Fall #1 entsteht die Pauschale nur eínmal.
Benutzeravatar
nici77
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 455
Registriert: 29.07.2008, 09:50
Beruf: ReFa im Mutterschutz
Software: Andere

#8

04.03.2009, 08:47

Danke. Komisch ist nur, dass mein RA-Micro (2.09) immer 40,00 EUR Auslagen erzeugt - hab es grad noch mal eingegeben -?
Liebe Grüße nici77
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#9

05.03.2009, 10:05

Nicht wundern, wir hatten in ner Bußgeldsache sogar schonmal 3 x die Auslagenpauschale drin. Laut RA-Micro liegt das daran, dass RA-Micro "anwenderfreundlich" ist und deshalb 3 x die Pauschale reinsetzt, obwohl sie maximal zweimal in der Sache anfallen kann. Soll mal einer verstehen sowas :roll:
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Benutzeravatar
j3NN
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 647
Registriert: 03.04.2006, 20:29
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Krefeld

#10

11.04.2009, 08:49

In Bußgeldsachen fällt die Auslagenpauschale 2x an.

Die Rechtsschutzversicherungen sind zwar der Meinung, dass sie nur einmal anfällt und dazu gibt es auch Rechtsprechung, allerdings gibt es auch diverse Rechtsprechung dazu, dass die Auslagenpauschale 2 x anfällt.

Ich habe es mir nun zur Aufgabe gemacht die Versicherungen hiervon zu überzeugen und eine Versicherung, die grad im Verkehrsrecht viel tätig ist, hat meine Rechnung nun vollständig beglichen. Mein Chef nennt mich ab sofort "Master of RVG" :)

Für die Rechnungen habe ich mir nun einen Textbaustein entworfen, womit es bisher klappte. Bin gespannt wie es ausgeht. Wobei die bei mir wohl nur gezahlt haben, weil ich sie genervt habe und "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für andere Fälle" Aber ich habs geschafft ;) Und bei unserer Kanzlei ist wohl nun nen dickes Ausrufezeichen in der Adresse wo steht "An die immer alles zahlen, was die wollen" *hihi*
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
Antworten