Erfolgshonorar

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sophie I
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#1

02.03.2009, 10:03

Hallo

ich beschäftige mich momentan mit dem Thema "Erfolgshonorar". Kannn mir da jemand Literatur empfehlen?

Wie ist das eigentlich mit Erfolgshonorar und Rechtsschutzversicherung?
madeja
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#2

02.03.2009, 10:29

die einschlägigen Artikel im AnwBl. aus dem letzten Jahr (insbes. Kleine-Cosack hatte wohl einen bissigen und hintergründigen Artikel geschrieben) und "Vereinbarungen mit Mandanten" - um mal im halbwegs preiswerten Segment zu bleiben und zu prüfen, ob das überhaupt einer weitergehenden Recherche Wert ist. Detaillierter ist dann die spezielle Literatur.

Schließen sich RSV und Erfolgshonorar nicht irgendwie aus?!? Wieso sollte der RS-versicherte Mandant aus wirtschaftlichen Gründen von der Rechtsverfolgung abgehalten sein?!?
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1985
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#3

10.03.2009, 10:01

Da ich eigentlich nur im Insolvenzrecht tätig bin, brauche ich Hilfe ....

Ich bräuchte eine Vorlage für ein Erfolgshonorar (Honorarvereinbarung). Gibt es eine Vorlage bzw. ein paar Grunddaten, die rein sollten? In meinem Fall zahlt unser Mandant z. B. 15 % der Forderung im Falle der erfolgreichen Erledigung der Angelegenheit.

Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte :thx
Phantast
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#4

10.03.2009, 10:14

Hallo,

da gibt es eine Menge zu beachten. Im Anwaltsblatt 07/2008 auf den Seiten 473 und 479 gab es zwei ausführliche Artikel mit Formulierungsvorschlägen. Habt ihr eine "andere" Anwaltssoftware? Evtl. gibt es ja da in den Mustertexten einen Vorschlag.
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1985
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#5

10.03.2009, 10:32

Leider haben wir keine Software aber die Artikel helfen mir schon sehr weiter! Danke :D
Phantast
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#6

12.03.2009, 10:05

Bin ich gerade drüber gestolpert. Vll. hilfts als Einstieg ins Thema:
http://www.haufe.de/SID121.bhVqJkmahbA/ ... 3175361.47
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