Tätigkeit zwischen selbst.Beweisverf. u. Klageverfahren
Verfasst: 25.02.2009, 16:49
Hallo,
ich hatte schon des öfteren folgendes Problem:
Wir haben ein selbständiges Beweissicherungsverfahren beantragt. Nach Vorliegen des Gutachtens stellte sich (mal mehr mal weniger... ) heraus, dass die Mängel berechtigt waren und von der Gegenseite dementsprechend Geld zu verlangen war. Daraufhin wurde die Gegenseite angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Da jedoch keine Zahlung erfolgte, wurde dann das Hauptsacheverfahren (Klageverfahren) eingeleitet.
Bisher habe ich die Tätigkeit nach dem selbständigen Beweissicherungsverfahren nicht separat abgerechnet, weil ich davon ausgegangen bin, dass diese Tätigkeit noch mit der Verfahrensgebühr des Beweissicherungsverfahrens abgegolten ist.
Wie seht Ihr das?? Löst die Tätigkeit zwischen dem selbst. Beweissicherungsverfahren und der Einreichung der Klage eine weitere (Geschäfts-)Gebühr aus?
Ich konnte bisher leider keine Rechtssprechung o. ä. hierzu finden.
Danke!
LG
Katinka
ich hatte schon des öfteren folgendes Problem:
Wir haben ein selbständiges Beweissicherungsverfahren beantragt. Nach Vorliegen des Gutachtens stellte sich (mal mehr mal weniger... ) heraus, dass die Mängel berechtigt waren und von der Gegenseite dementsprechend Geld zu verlangen war. Daraufhin wurde die Gegenseite angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Da jedoch keine Zahlung erfolgte, wurde dann das Hauptsacheverfahren (Klageverfahren) eingeleitet.
Bisher habe ich die Tätigkeit nach dem selbständigen Beweissicherungsverfahren nicht separat abgerechnet, weil ich davon ausgegangen bin, dass diese Tätigkeit noch mit der Verfahrensgebühr des Beweissicherungsverfahrens abgegolten ist.
Wie seht Ihr das?? Löst die Tätigkeit zwischen dem selbst. Beweissicherungsverfahren und der Einreichung der Klage eine weitere (Geschäfts-)Gebühr aus?
Ich konnte bisher leider keine Rechtssprechung o. ä. hierzu finden.
Danke!
LG
Katinka