Seite 1 von 1

Gerichtskosenausgleich in FamS wenn eine Partei PKH hat

Verfasst: 25.02.2009, 14:48
von Sine
hallo zusammen,

Kurze Frage.

Wie ist das mit dem Gerichtskostenausgleich in Familiensachen, wenn eine Partei (Gegenseite, Scheidung wurde von unserer Mandantin eingereicht) PKH hat.

Geht das in diesem Fall, oder bleiben die Gerichtskosten bei unserer Mandantin hängen?

Danke für Eure Antworten

Sine :?:

Verfasst: 25.02.2009, 15:02
von 13
Wenn die Gegenseite PKH ohne Raten erhalten hat, dann wird euch der Überschuss der Gerichtskosten aus der Landeskasse erstattet. Eine Verrechnung ist nicht zulässig, wenn eine gerichtliche Entscheidung ergangen ist.

Verfasst: 25.02.2009, 15:21
von Revisor
@13
Natürlich:
:zustimm

Dies bedeutet, da im Scheidungsverfahren die Kosten gegeneinander aufgehoben werden (§ 93a Abs. 1 ZPO), dass die Antragstellerin nur die Hälfte der Gerichtskosten zu zahlen hat (vgl. § 92 Abs. 1 Satz 2 ZPO) und bereits darüber hinaus gezahlte Beträge erstattet erhält.

Verfasst: 26.02.2009, 08:16
von Sine
vielen Dank

Sine :thx