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!Anrechnung Geschäftsgebühr mit versch. Streitwerten!

Verfasst: 25.02.2009, 10:02
von Brillenschlange
Frage an alle Gebührenprofis!!!
Unfallsache:
vorgerichtlicher Schriftverkehr mit Versicherung, keine Einigung,
Klage Streitwert 2455,14 €
streitiges Verfahren, Termin, Endurteil
Gegner muss nur 518,38 € zahlen u. vorgerichtl. Kosten i.H.v. 83,54 €!

Meine Frage: in welcher Höhe muss ich die Geschäftsgebühr anrechnen??
Muss ich die 83,54 € anrechnen oder 0,65 aus den 2455,14 €??

:wirr

Danke schon mal!!

Verfasst: 25.02.2009, 10:03
von susannen aus s.
0,65 aus 2455,14 €

Verfasst: 25.02.2009, 10:03
von Smilie
ich bin durch Deine Überschrift verunsichert - wie ist denn der außergerichtliche Gegenstandswert?

auch
2455,14 €
u. vorgerichtl. Kosten i.H.v. 83,54 €!
die spielen bei der Anrechung keine Rolle.

Verfasst: 25.02.2009, 10:10
von Brillenschlange
@Smilie:
der außergerichtliche Streitwert ist auch 2455,14€. Das ist der Betrag, den wir von der Vers. gefordert hatten u. den haben sie nicht bezahlt. Dann wurde Klage eingereicht über diesen Betrag + unsere vorgerichtlichen Gebühren.

Verfasst: 25.02.2009, 10:22
von Smilie
wie gesagt, dann Anrechung
0,65 aus den 2455,14 €??
war halt nur durch die Überschrift irrtiert weil da von unterschiedlichen Streitwerten die Rede ist.

Verfasst: 25.02.2009, 10:32
von Brillenschlange
Ok, danke ist auch meine Meinung, aber Cheffe will anders!!

Verfasst: 25.02.2009, 10:37
von Smilie
kannste Cheffe sagen: "Anders ist aber falsch." ;-)

Verfasst: 25.02.2009, 10:42
von Suse
:zustimm