...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ReNoRT
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#1
24.02.2009, 13:29
Hallo zusammen, ich benötige den Streiwert für die Kostenermittlung gegenüber unserem Mandanten bezüglich eines Antrags auf Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze ... kann mir da jemand behilflich sein
danke
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gabrielle
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#2
24.02.2009, 16:52
ich würde den Forderungsbetrag nehmen, wie in allen anderen Zwangsvollstreckungsangelegenheiten auch.
LG
gabrielle