...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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gabrielle
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#1
23.02.2009, 17:32
Hallo,
habe da mal ne Frage. Was für Gebühren werden im Medizinrecht in Verfahren vor dem Zulassungsausschuss abgerechnet? Ich könnte mir vorstellen, dass dies in das Sozialrecht fällt. Allerdings gibt es ja da auch noch die Teilung zwischen Betragsrahmengebühren und Tabellengebühren. Habe echt keinen Plan. Ist die erste Sache, die ich so abrechnen soll. Wir rechnen sonst immer nach Vergütungsvereinbarung ab.
LG
gabrielle
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Tastenluder
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#2
25.02.2009, 11:52
Welchen Zulassungsausschuss meinst du?
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gabrielle
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#3
25.02.2009, 11:59
den Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung, in dem Fall bzgl. Verlegung des Vertragsarztsitzes
LG
gabrielle
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Tastenluder
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#4
25.02.2009, 12:17
Ich glaube auch dass es ins Sozialrecht fällt und würde man im VV zum RVG nachsehen
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gabrielle
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#5
25.02.2009, 13:01
jou, tendiere dazu, eine 1,3 Geschäftsgebühr zu berechnen. Laut STreitwertkatalog ist dafür der 3-fache Regelstreitwert anzusetzen. Frage ist jetzt nur noch, was ist der Regelstreitwert bzw. wie hoch ist dieser.