Guten Abend Ihr Lieben!
Wir haben einen Titel gegen unsere eigene Mandantin erworben, weil sie unsere Gebührenrechnung nicht begleichen konnte. Den Titel haben wir dann auch erwirkt und dann einen PfÜB beantragt (DS Bank, wo die Mandantin ihr Konto hat). Das Konto wurde gesperrt und die Mandantin fing dann an kleine Raten zu zahlen. Nach zwei pünktlich eingegangenen Raten haben wir dann das Konto wieder freigegeben. Dann kamen plötzlich keine Raten mehr und ich sollte dann wieder einen PfÜB beantragen. In der Drittschuldnererklärung hat uns die Bank dann gesagt, dass nur soziale Gelder eingehen und ein Gläubiger vor uns noch eine Forderung hat.
Also: 1. Gläubiger xy
2. wir mit 1. PfÜB
3. wir mit 2. PfÜB
Jetzt haben wir ein Schreiben vom Gericht bekommen, dass die PfÜBs einstweilen eingestellt werden sollen und gefragt, warum wir einen erneuten PfÜb nach dem ersten beantragt haben.
Es war eine Anweisung vom Chef und jetzt soll ich mir was überlegen, was ich dem Gericht schreiben soll. Hätten wir keinen erneuten PfÜB beantragen müssen? Ich blicke da nicht so wirklich durch und bitte Euch um Eure Hilfe und Erläuterungen.
Schon mal vielen Dank im Voraus!
Zwei PfÜB´s in einer Sache
- NicoleH
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ihr hättet keinen neuen pfüb beantragen müssen - es sei denn er war über nen anderen titel.
wenn ihr einen pfüb beantragt, dann müsst ihr ihn später nur auf eis setzen (der bank mitteilen, dass er ruhen soll), dass ihr ihn zur not wieder aktivieren könnt.
der zweite pfüb wäre daher nichtnötig gewesen.
wenn ihr einen pfüb beantragt, dann müsst ihr ihn später nur auf eis setzen (der bank mitteilen, dass er ruhen soll), dass ihr ihn zur not wieder aktivieren könnt.
der zweite pfüb wäre daher nichtnötig gewesen.
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
- Gruftie
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Nein, denn ihr habt ja das Konto damals freigegeben. Ihr müsstet jetzt eigentlich der Bank schreiben, dass die Pfändung wieder auflebt, da die Schuldnerin die Ratenzahlung nicht eingehalten habt. Und den neuen Pfänder müsstet Ihr m.E. zurücknehmen...Also muss ich jetzt dem Gericht bzw. der Bank mitteilen, dass er ruhen soll?
Wenn Ihr nochmal so etwas habt, dann teilt der Bank nur mit, dass Ihr eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner getroffen habt und der Pfänder unter Beibehaltung der Rangfolge ruhen soll. Das ist ganz wichtig, weil ihr damit den Rang behaltet...
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Es ist ja jetzt so, dass wir an zweiter Rangstelle und an dritter Rangstelle mit der gleichen Forderung stehen. Vom Gericht kamen jetzt Beschlüsse, dass die Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse eingestellt werden sollen, da auf dem Konto eh nur soziale Gelder eingehen, die nicht gepfändet werden können.
Gleichzeitig bittet das Gericht um Erläuterung, warum ein zweiter PfÜB beantragt wurde wg. der gleichen Forderung. Ich kann ja schlecht schreiben, weil ich es nicht besser wusste....?!?!?!
Gleichzeitig bittet das Gericht um Erläuterung, warum ein zweiter PfÜB beantragt wurde wg. der gleichen Forderung. Ich kann ja schlecht schreiben, weil ich es nicht besser wusste....?!?!?!
- Gruftie
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Stimmt...wär ein bisschen peinlich...Ich kann ja schlecht schreiben, weil ich es nicht besser wusste....?!?!?!
Schreib doch einfach, dass es ein Büroversehen war...
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- Gruftie
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Er hätte es aber eigentlich wissen müssen, oder?Zum Glück war es eine Anordnung vom Chef
Wünsche Dir noch ein schönes Rest-Wochenende!!
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