Abrechnung Einstellung Zwangsvollstreckung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Attila
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#11

12.03.2009, 16:42

dieJenny hat geschrieben:Ich hab zu dem Thema auch mal ne Frage..

Wir haben in einem arbeitsgerichtlichem Verfahren ein positives Teilurteil erlangt. Die Gegenseite hat einen Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV beim LAG eingereicht. Das LAG hat den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, dass dies in der Arbeitsgerichtsbarkeit nicht zulässig ist.

Welche Gebühren kann ich jetzt abrechnen?
Das würde mich auch sehr interessieren. Meines Erachtens dann Nr. 3309 aus dem Streitwert des Antrags??? Wer kann helfen???
raindrops
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#12

15.09.2009, 12:53

Mir gehts genau so. Wir haben einen Unterhaltstitel aus dem nichts vollstreckt wird. Gegner hat im Berufungsverfahren Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV gestellt.

Ich bräuchte hier ganz dringend Hilfe was die Abrechnung betrifft.
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DieAnja
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#13

06.12.2010, 13:09

ich hab den gleichen Fall...wir als schuldnervertreter haben Antrag 833 eingelegt wegen PfÜB, und dem wurde stattgegeben...

ich hab anfangs die Nr. 3328 VV genommen und abgerechnet, aber meine cheffin meinte, was davon, dass es was anderes ist, weil wir nicht an der festsetzung mitgewirkt haben..hat jemand ne idee???
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TinaW
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#14

15.09.2016, 10:54

Ich hänge mich hier mal rein - weiß aber nicht ob es hier richtig ist:

Wir haben unseren Mandanten in einer familienrechtlichen Angelegenheit vertreten, er hat verloren und muss nun sämtliche Kosten tragen, so weit so gut. Er hat mit der Justizkasse eine Stundungsvereinbarung getroffen die diese übersehen haben, so das von dort ein PfÜb ausgebracht wurde. Wir haben nun die Rücknahme der ausgebrachten ZV-Maßnahmen beantragt und diesem hat die Justzikasse entsprochen mit der Aussetzung der ZV (Pfüb) bis zur vollständigen Bezahlung. Wir wollen jetzt gegenüber dem Mandanten abrechnen. Kann ich hier überhaupt eine Gebühr nach 3309 nach dem Wert der Gebührenrechnung abrechnen (gegenüber dem Mandanten) oder gehört das zum vorherigen Verfahren dazu ()gem. § 19, 18 RVG).
Vielen Dank schon mal.
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AliceImWunderland
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#15

15.09.2016, 11:06

Du kannst hier eine Gebühr nach Nr. 3309 abrechnen und zwar nach dem Wert der Forderung aus dem Pfüb.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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#16

15.09.2016, 11:18

Danke Alice
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