Unfallsache - 2 Geschädigte Gebühren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Möni
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#1

18.02.2009, 09:51

Hallo!

Wir vertreten die Halterin eines Fahrzeugs sowie eine verletzte Beifahrerin.

Inwieweit erhöhen sich hier die Gebühren?
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Catwoman1703
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#2

18.02.2009, 09:55

Kommt drauf an. Normalerweise müsstest du für die verletzte Beifahrerin extra deine Kosten bekannt geben. Besteht mit der gegnerischen Versicherung allerdings ein sog. Gebührenabkommen (ehem. DAV-Abkommen), ist dieses anzuwenden und entsprechend abzurechnen. Z. B. bei mehreren Geschädigten und einen höherem Streitwert gibts auch ne höhere Gebühr.
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Soenny
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#3

18.02.2009, 09:57

Normalerweise legt man zwei Akten an, wenn das noch geht, dann würde ich das an deiner Stelle machen ;) Ist auch für die Abrechnungen einfacher bzw. die eingehenden Zahlungen kann man besser auseinanderhalten.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

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#4

18.02.2009, 09:58

Wir machen das immer in einer Akte. Rechnet Ihr denn 2 x die 1,3 Gebühr ab?
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#5

18.02.2009, 10:03

Möni hat geschrieben:Wir machen das immer in einer Akte. Rechnet Ihr denn 2 x die 1,3 Gebühr ab?
Ja, da es ja zwei verschiedene Angelegenheiten sind. Wir haben die aber auch immer einer Akte, allerdings mit Unterakte für jeden weiteren Anspruchsteller z. B. Verletzter
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