Hallo!
Wir vertreten die Halterin eines Fahrzeugs sowie eine verletzte Beifahrerin.
Inwieweit erhöhen sich hier die Gebühren?
Unfallsache - 2 Geschädigte Gebühren?
- Catwoman1703
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 743
- Registriert: 02.01.2008, 13:54
- Wohnort: Mittelfranken
- Kontaktdaten:
Kommt drauf an. Normalerweise müsstest du für die verletzte Beifahrerin extra deine Kosten bekannt geben. Besteht mit der gegnerischen Versicherung allerdings ein sog. Gebührenabkommen (ehem. DAV-Abkommen), ist dieses anzuwenden und entsprechend abzurechnen. Z. B. bei mehreren Geschädigten und einen höherem Streitwert gibts auch ne höhere Gebühr.
- Soenny
- Administratorin
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12230
- Registriert: 21.02.2007, 11:07
- Beruf: Bürovorsteherin
- Software: RA-Micro
- Kontaktdaten:
Normalerweise legt man zwei Akten an, wenn das noch geht, dann würde ich das an deiner Stelle machen Ist auch für die Abrechnungen einfacher bzw. die eingehenden Zahlungen kann man besser auseinanderhalten.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
- Catwoman1703
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 743
- Registriert: 02.01.2008, 13:54
- Wohnort: Mittelfranken
- Kontaktdaten:
Ja, da es ja zwei verschiedene Angelegenheiten sind. Wir haben die aber auch immer einer Akte, allerdings mit Unterakte für jeden weiteren Anspruchsteller z. B. VerletzterMöni hat geschrieben:Wir machen das immer in einer Akte. Rechnet Ihr denn 2 x die 1,3 Gebühr ab?