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Abrechnung einer sozialrechtlichen Angelegenheit

Verfasst: 17.02.2009, 16:13
von naylu
Ich möchte eine sozialrechtliche Angelegenheit (außergerichtlich)abrechnen. Es ging um eine Nachzahlung der Rentenvers. i. H. v. 2.100,00 €. Wir haben Widerspruch beim Rentenversicherungsträger Widerspruch eingelegt. Welchen Gegenstandswert muss ich ansetzen?
Diese 2.100,00 €? Oder gibt es eine bestimmten pauschalen Gegenstandswert?
Danke schon mal für Eure Antworten :-)
LG

Verfasst: 17.02.2009, 16:30
von inaD38
Meiner Meinung nach hast du im Sozialrecht keine Streitwerte. Du rechnest nach Betragsrahmen ab. Außergerichtlich wären das 240,00 €.

LG inaD38

Verfasst: 17.02.2009, 16:32
von naylu
Ist denn nicht § 52 GKG anzuwenden?
So wie ich den § verstehe, kann ich - wenn ich eine bestimmte Summe habe - diese als GW nehmen. Ansonsten 5.000,00 €.

Verfasst: 17.02.2009, 16:38
von inaD38
Ich habe so verstanden, daß du außergerichtlich abrechnen willst. Mein Gebührenprogramm schlägt bei sozialrechtlichen Angelegenheiten/Geschäftsgebühr die 240,00 € (Mittelgebühr) vor.

Verfasst: 17.02.2009, 17:38
von madeja
§ 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG:

(2) Dieses Gesetz ist ferner anzuwenden für Verfahren
...
3. vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit nach dem Sozialgerichtsgesetz, soweit nach diesem Gesetz das Gerichtskostengesetz anzuwenden ist; ...


iVm § 183 Satz 1 SGG:

Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen ... kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind.

also in der Regel in Verfahren nach dem SGG keine Anwendbarkeit des GKG und damit Betragsrahmengebühren, keine Wertgebühren.

Vielleicht sollte man da mal eine FAQ von machen...

Verfasst: 17.02.2009, 21:08
von LuzZi
Siehe u. a. auch § 3 RVG.

Verfasst: 18.02.2009, 08:47
von naylu
Ok, vielen Dank an alle. Habe mich nun ausführlich in das Thema Sozialrecht eingelesen und ich glaube, ich habe es verstanden. Hatte bisher noch nie Sozialrecht abgerechnet. Man lernt nie aus...
Vielen Dank und Grüße
Naylu