KFA des UBV wenn HBV nicht am Ort der Klägerin sitzt
Verfasst: 16.02.2009, 16:42
Hallo,
ich habe hier schon eben einige Beiträge zum Thema Reisekosten und Abwesenheitsgeld gelesen, aber ein Fall wie bei mir war nicht dabei.
Unsere Mandantin/Firma, die wir im Klageverfahren vertreten haben, sitzt ca. 250 km entfernt. Gerichtstermin war am Ort der Beklagten, auch dort in der Nähe. Wir haben einen UBV aus dem Ort der Klägerin beauftragt.
Können wir neben der 0,65 gem. 3401 u. 1,2 gem. 3104 seine Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld zum Gerichtsort im KFA beantragen?
Oder hätten wir einen RA am Ort des Gerichtsverfahrens beauftragen müssen?
Danke und Gruß
wimo
ich habe hier schon eben einige Beiträge zum Thema Reisekosten und Abwesenheitsgeld gelesen, aber ein Fall wie bei mir war nicht dabei.
Unsere Mandantin/Firma, die wir im Klageverfahren vertreten haben, sitzt ca. 250 km entfernt. Gerichtstermin war am Ort der Beklagten, auch dort in der Nähe. Wir haben einen UBV aus dem Ort der Klägerin beauftragt.
Können wir neben der 0,65 gem. 3401 u. 1,2 gem. 3104 seine Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld zum Gerichtsort im KFA beantragen?
Oder hätten wir einen RA am Ort des Gerichtsverfahrens beauftragen müssen?
Danke und Gruß
wimo